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Umfrage Stadt Chemnitz Integration und Inklusion

Chemnitz inklusiv 2030 - Teilhabeplan der Stadt Chemnitz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Inhaltsverzeichnis

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Maßnahme 8.3

8.3 Schulaufnahmeuntersuchungen werden so organisiert, dass die Ergebnisse termingerecht vorliegen

Die Schulaufnahmeuntersuchungen sind eine wichtige Voraussetzung für die Einschulung der Kinder und die gegebenenfalls erforderliche Bereitstellung von Ressourcen für das neue Schuljahr. Das Gesundheitsamt ist gesetzlich verpflichtet, die Schulaufnahmeuntersuchungen bis zum 31.01. eines jeden Jahres durchzuführen. Die Erforderlichkeit zur Einhaltung dieses Termins ergibt sich auch aus dem Anliegen der Schulleiter, die eventuelle Einleitung eines Begutachtungsverfahrens zum sonderpädagogischen Förderbedarf fristgerecht durchführen zu können. Aufgrund der mangelnden Besetzung ärztlicher Stellen im Gesundheitsamt wird dieser Termin oft nicht eingehalten. Das Gesundheitsamt muss dafür sorgen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
 

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Kontakt

Ihr Ansprechpartner für den Teilhabeplan ist:

Stadt Chemnitz
Bürgermeisteramt
Team Teilhabeplan
09106 Chemnitz
Tel: 0371 488-1552

Auf unserer Website finden Sie zudem weitere Informationen:
chemnitz.de/teilhabeplan.de

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