Bebauungsplan Gemeinde Weischlitz Frühzeitige Beteiligung

Revitalisierung ehemaliger Agrarbetriebsflächen in Weischlitz Rosenberg als Gewerbefläche - Teilfläche Nordwest

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 07.03.2025 bis 17.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat Weischlitz hat in seiner Sitzung am 10.02.2025 beschlossen, die Öffentlichkeit  gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, Planungsalternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und die Unterlagen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Revitalisierung ehemaliger Agrarbetriebsflächen in Weischlitz Rosenberg als Gewerbefläche - Teilfläche Nordwest“ in der Fassung vom 20.01.2025 öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 17. März 2025 bis einschließlich 17. April 2025 statt.

Die Bekanntmachung über die Auslegung und die Vorentwurfsunterlagen einschließlich Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden im angegebenen Zeitraum im Internet veröffentlicht unter www.weischlitz.de/de/bebauungsplaene.html und sind zusätzlich auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt die Auslegung der Unterlagen des Vorentwurfs zum Bebauungsplan in herkömmlicher analoger Form im Rathaus der Gemeinde Weischlitz, Am Alten Gut 3, 08538 Weischlitz im Zugangsbereich Bauverwaltung (Eingang R.-Breitscheid-Straße) während der allgemeinen Öffnungszeiten

Dienstag         9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag     9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag            9:00 bis 12:00 Uhr

sowie zusätzlich Montag        9:00 bis 12:00 Uhr.

Während dieser Auslegungsfrist können die Planungen von jedermann eingesehen und eventuell auftretende Fragen mit Bediensteten der Bauverwaltung, vorzugsweise telefonisch bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung, erörtert werden. Die Stellungnahmen können während der Dauer der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Weischlitz, Am Alten Gut 3 in 08538 Weischlitz abgegeben werden. Eine Übermittlung der Stellungnahmen in elektronischer Form an bauamt@weischlitz.de wird bevorzugt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Weischlitz, 12.02.2025         

Steffen Raab

Bürgermeister Gemeinde Weischlitz

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Frau Härtl

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  • Begründung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen

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