Bebauungsplan Gemeinde Schmölln-Putzkau Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Alte Gärtnerei“ im Ortsteil Putzkau

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.09.2026 bis 02.10.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei“

im Ortsteil Putzkau, Gemarkung Niederputzkau

in der Fassung vom 20. Juli 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.08.2026 (Beschluss-Nr. 073/2026) den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Alte Gärtnerei“ im Ortsteil Putzkau, Gemarkung Niederputzkau, in der Fassung vom 20. Juli 2026 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 450/2 sowie Teilflächen der Flurstücke 423/6 und 423/7 der Gemeinde Schmölln-Putzkau, Gemarkung Niederputzkau.

Der Entwurf einschließlich Begründung (Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung

Planzeichnung M 1:1.000 - Teil A, Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan - Teil B, Begründung zum Bebauungsplan - Teil C, Umweltbericht - Teil D, Textteil zur Grünordnung - Teil E und Artenschutzfachliche Betrachtung - Teil F) sowie die umweltbezogenen Informationen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

                     vom 02.September 2026 bis einschließlich 02.Oktober 2026

in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau (Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau)

während der Dienstzeiten zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.

Dienstzeiten sind:                   Di:   9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Do:  9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Fr:   9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Einsicht-nahme in den Planentwurf und zur Erörterung der Planung. Parallel dazu ist eine Einsicht-nahme über das Beteiligungsportal Bauleitplanung des Landes Sachsen möglich:  https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/startseite  sowie auf der Homepage der Gemein-de Schmölln-Putzkau: https://schmoelln-putzkau.de/gemeinde/bauleitplanung/

Anregungen und Bedenken können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Be-bauungsplanes gemäß § 4a Absatz 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Grünordnungsplan in der Fassung vom 20.07.2026:

Auf der Ebene des Bebauungsplans erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Grünordnungsplan.

Dieser enthält Angaben über:

1. den vorhandenen und den zu erwartenden Zielstand von Natur und Landschaft,

2. die konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege,

3. die Beurteilung des vorhandenen und zu erwartenden Zustands von Natur und Landschaft nach Maßgabe dieser Ziele einschließlich der sich daraus ergebenden Konflikte,

4. die Erfordernisse und Maßnahmen zur Umsetzung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 20.07.2026:

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisung.

Artenschutzfachliche Betrachtung in der Fassung vom 20.07.2026:

Die Erstellung eines Artenschutzfachbeitrages ist auf der Grundlage des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erforderlich, um potenzielle Auswirkungen auf besonders und streng geschützte Arten und europäische Vogelarten festzustellen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen zu definieren.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans:

LRA Bautzen Stellungnahmen vom 04.06.2026:

- Sachgebiet Naturschutz (Bewertung Bestand, Artenschutzmaßnahmen)

- Sachgebiet Wasser (Beseitigung Abwasser)

- Immissionsschutzbehörde (Hinweise zu Lärmschutz)

LfULG Stellungnahme vom 08.06.2026:

- Ergänzung von Hinweisen zu Geologie

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch und nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung“, welches mit ausliegt.

Schmölln-Putzkau, 31.August 2026                    

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