Flächennutzungsplan Gemeinde Schmölln-Putzkau Frühzeitige Beteiligung

2. Änderung des Flächennutzungsplans und frühzeitige Beteiligung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.09.2026 bis 02.10.2026
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Schmölln-Putzkau

Beschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans und zur frühzeitigen Beteiligung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schmölln-Putzkau

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schmölln-Putzkau im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Batteriespeicher Putzkau“ beschlossen (Beschluss-Nr. 074/2026).

Der Bereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Batteriespeicher Putzkau“ auf Teilen des Flurstücks 181 in der Gemarkung Niederputzkau der Gemeinde Schmölln-Putzkau. Der Änderungsbereich ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.

Ziel der 2. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraus­setzungen für die Errichtung eines Batteriespeichers zu schaffen. Hierzu werden die bislang als Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Flächen im nördlichen Abschnitt des Plangebiets künftig als „Sonderbaufläche – Batteriespeicher (S „BESS“) dargestellt.

Die Planaufstellung erfolgt im Regelverfahren. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.08.2026 den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 074/2026).

Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit der Begründung und Umweltbericht, wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

02.09.2026 bis einschließlich 02.10.2026

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://schmoelln-putzkau.de/gemeinde/bauleitplanung/

und https://bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen/

sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/schmoelln-putzkau/startseite

Zusätzlich werden die o. g. Unterlagen für die Dauer der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau öffentlich ausgelegt und können während der nachfolgenden Dienstzeiten eingesehen werden.

Dienstag:        09.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr

Donnerstag:    09.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr

Freitag:           09.00-12.00 Uhr

Außerhalb der o. g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 03594 7711-0 oder per E-Mail an info@schmoelln-putzkau.de möglich.

Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an
info@schmoelln-putzkau.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeinde Schmölln-Putzkau auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur ulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23)7 58 60 0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

gez. Wünsche

Bürgermeister

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