Bebauungsplan Verwaltungsverband Eilenburg-West Frühzeitige Beteiligung

BP "Solarpark Naundorf an der Bahnlinie"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 31.10.2024 bis 25.11.2024
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Naundorf an der Bahnlinie“ beschlossen (Beschluss-Nr. 21/2023).

Das Plangebiet befindet sich im südwestlichen Teil der Gemeinde Zschepplin, südwestlich der Ortslage Naundorf. Es liegt vollständig in der Flur 3 der Gemarkung Naundorf, nördlich entlang der Bahnstrecke Halle-Cottbus und südlich der Ortsverbindungsstraße Wölkau-Naundorf auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 2/1, 5/1, 6/1, 7/1, 23/3, 24/2, 25/2, 26/3, 114/26, 115/26, 125/31, 126/31, 130/32, 131/33, 133/34, 135/34, 138/35, in der Gemarkung Naundorf, Flur 3 auf einer Gesamtfläche von 56,06 Hektar. Er ist in der beigefügten Abbildung dargestellt.

Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden:

  • politisches Ziel ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung und damit Stärkung der Unabhängigkeit von ausländischen Energieimporten
  • Nutzung einer intensiv genutzten, landwirtschaftlichen Fläche als Fläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
  • Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Gemeinde Zschepplin
  • Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes
  • Naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen durch die Anlage von Gehölzstrukturen, Blühwiesen und extensivem Brachland
  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt, für die Belange des Umweltschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen. Da die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans diesem Vorhaben entgegenstehen, wird der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert.

Der Gemeinderat der Gemeinde Zschepplin hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Naundorf an der Bahnlinie“ gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 45/2024). Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung mit Umweltbericht wird in der Zeit vom

24.10.2024 bis einschließlich 25.11.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.eilenburg-west.de/texte/seite.php?id=177135 und
www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter
www.bauleitplanung.sachsen.de

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in den Räumlichkeiten des Verwaltungsverbands Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg während der nachfolgenden Zeiten ausgelegt.

Montag           08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag         08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch         08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag     08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag            08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an info@vv-eilenburg-west.de oder an
beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Verwaltungsverband Eilenburg-West die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Zschepplin, 26.09.2024                                                                     gez. Kay Kunath

Bürgermeister

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