Flächennutzungsplan Stadt Wittichenau Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan der Stadt Wittichenau und des gesamten Gemeindegebietes mit integriertem Landschaftsplan

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.12.2023 bis 16.02.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Flächennutzungsplan Stadt Wittichenau

Bekanntmachung der Stadt Wittichenau über die öffentliche Auslage

gemäß § 3 Absatz 2 BauGB des

Entwurf des Flächennutzungsplanes des gesamten Gemeindegebietes der Stadt Wittichenau in der Fassung vom 07.12.2023

Der Stadtrat der Stadt Wittichenau hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2023 den Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des gesamten Gemeindegebietes der Stadt Wittichenau in der Fassung vom 07.12.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Im Flächennutzungsplan wird für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dargestellt. Der integrierte Landschaftsplan bildet dabei den derzeitigen Zustand von Natur und Landschaft ab, formuliert Umweltschutzziele und ist wesentliche Beschreibungsgrundlage des Umweltberichts. Im Umweltbericht werden voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet.

Der Flächennutzungsplan entfaltet als vorbereitender Bauleitplan gegenüber dem einzelnen Bürger keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht. Er bringt aber die interne Selbstbindung des Verwaltungsverbandes zum Ausdruck.

Die Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Auslegung der Entwurfsunterlagen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, bestehend aus Planteil, Begründung mit allen zugehörigen Anlagen, Umweltbericht und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

vom 29. Dezember 2023 bis einschließlich 16. Februar 2024

in der Stadtverwaltung Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau, Bauamt, Zimmer 5 zu den folgenden Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag - Mittwoch         8.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag                   8.00 bis 12.00 Uhr         und       13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag                          8.00 bis 12.00 Uhr

Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit in den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit allen oben erwähnten Teilen einzusehen. Zusätzlich werden die Unterlagen in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal und auf der Homepage der Stadt Wittichenau unter https://wittichenau.de/bekanntmachungen eingestellt und zugänglich gemacht.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen sowie vorzugsweise elektronisch an die E-Mail-Adresse: stadtverwaltung@wittichenau.de übermittelt werden. Zusätzlich können Stellungnahmen bei Bedarf auch schriflich an die Postanschrift oder zur Niederschrift bei der Stadt Wittichenau, Markt 1, 02997 Wittichenau vorgebracht werden. Name, Vorname und Anschrift der/des Stellungnehmenden müssen lesbar enthalten sein. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspfichten und für die Informationspficht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Als umweltbezogene Informationen sind der Umweltbericht in der Fassung vom 07.12.2023 als selbstständiger Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter verfügbar. Externe Fachgutachten wurden nicht eigens für den FNP erstellt. Im Umweltbericht wurden folgende wesentlichen umweltbezogene Informationen aus bereits vorliegenden Stellungnahmen, verarbeitet:

  • Sächsisches Oberbergamt (AZ 31-4146/5314/24-2022/36638) vom 6. Dezember 2022
    Themen: aktiver Bergbau / Restlöcher (Boden), Grundwasserbeeinflussung (Wasser)
  • Landesdirektion Sachsen (AZ DD34-2417/132/38) vom 15.12.2022
    Themen: Flächeninanspruchnahme (Fläche), Abfall / Altlasten (Boden)
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (AZ 21-2511/603/1) vom 22.12.2022 Themen: Natürliche Radioaktivität (Mensch), Geologie (Boden)
  • Landratsamt Bautzen (AZ 63.1-621.39:Wit) vom 22.12.2022
    Themen: Denkmalschutz (Kulturgüter), Lärmemissionen (Mensch), Waldumwandlung (Biotope), gesetzl. Schutz-ansprüche Oberflächen- und Grundwasser (Wasser), Löschwasserversorgung (Mensch), Abfall / Altlasten (Boden)
  • Landratsamt Bautzen, untere Naturschutzbehörde (AZ 63.1-621.39:Wit) vom 10.01.2023
    Themen: Einhaltung Schutzgebiete (Arten und Biotope), Kompensation (Arten und Biotope)
  • Landestalsperrenverwaltung des Freistaat Sachsen (AZ B70-GWM-8609/58/40) vom 20.12.2022
    Themen: gesetzl. Schutzansprüche Oberflächengewässer (Wasser), Hochwasserschutz (Mensch), Maßnahmenplanung (Biotope)
  • Staatsbetrieb Sachsenforst, obere Forstbehörde (AZ 51-2511/2/70) vom 22.12.2022
    Themen: Waldflächen und -mehrung (Arten und Biotope)
  • Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (AZ 61.2448.31) vom 13.01.2023
    Themen: Flächeninanspruchnahme (Fläche), Kulturlandschaftsschutz (Kulturgüter), Schutzansprüche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete (Wasser, Biotope, Kulturgüter)
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (AZ EL-707-2022) vom 24.01.2023 mit Klarstellungsschreiben (AZ EL-707-2022-1) vom 12.09.2023
    Themen: aktiver Bergbau / Restlöcher (Boden), Gefahrenabwehr (Mensch), Folgenutzung (Biotope, Wasser), Grundwasserhaushalt (Wasser)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Für das Verfahren des Flächennutzungsplans wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Ein Antrag gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

Hinweis:

Muss der Sitz der Stadtverwaltung Wittichenau während der Offenlage aufgrund nicht selbst zu vertretender Umstände (z.B. Infektionsschutzgesetz o.Ä.) geschlossen bleiben, ist die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035725/7550 oder per E-Mail an stadtverwaltung@wittichenau.de möglich.

Wittichenau, 22. Dezember 2023

Markus Posch

Bürgermeister

Kontaktperson

Kati Scholze

Sachbearbeiterin Bau-, Gewerbe- und Ordnungsamt

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Stadtverwaltung Wittichenau

Markt 1, 02997 Wittichenau

Internet: www.wittichenau.de

Telefon:        035 725 / 755 42

E-Mail:          Kati.Scholze@wittichenau.de  

 

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