Bebauungsplan Gemeinde Schleife Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Ruhlmühle"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.11.2022 bis 09.12.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die Frühzeitige Bürgerbeteiligung zur Bebauungsplanung gemäẞ § 3 Abs. 1 BauGB

I. Bebauungsplan

- Frühzeitige Bürgerbeteiligung -

  1. Der Gemeinderat hat am 02.12.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ruhlmühle“ nach § 2 Abs.1 BauGB beschlossen.
  1. Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Dazu liegt der Bebauungsplanvorentwurf bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung und dem Umweltbericht jeweils in der Fassung vom Mai 2022, zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit

vom 07.11.2022 bis zum 09.12.2022

während folgender Zeiten:

Dienstag             09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag        09.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag                09.00 - 11.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife, öffentlich aus.

Daneben können die Unterlagen auch im zentralen Landesportal Sachsens unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung vorgetragen werden.

Waldemar Locke                                                               Trebendorf, 26.10.2022
Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Steffen Seidlich
Amtsleiter - Amt für Planen, Bauen und Bergbau
Gemeindeamt Schleife

Festnetz: 035773/72923
Mobil:      0163/2095578
E-Mail:    planung.bergbau@schleife-slepo.de

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Gegenstände

Übersicht
  • Vorentwurf
  • Begründung zum Vorentwurf
  • Potenzialabschätzung

Informationen

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