Bebauungsplan Gemeinde Borsdorf Frühzeitige Beteiligung

nördliche Erweiterung/ Abrundung Ortslage Borsdorf - Wohnbebauung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.01.2025 bis 21.02.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan

„nördliche Erweiterung/ Abrundung Ortslage Borsdorf - Wohnbebauung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.01.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „nördliche Erweiterung/ Abrundung Ortslage Borsdorf - Wohnbebauung" beschlossen (Beschluss-Nr. 002/2020). Das Verfahren wird nach § 2 Abs. 1 BauGB im Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt.

Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Borsdorf und grenzt westlich der Panitzscher Straße nördlich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Borsdorf an, es wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 328/7 der Gemarkung Panitzsch und das Flurstück 61/47 der Gemarkung Borsdorf. Die Gesamtfläche des Plangebiets umfasst ca. 3,3 ha. Der Geltungsbereich ist in der Übersichtskarte dargestellt.

Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets, um den Bedarf an dringend benötigten Seniorenwohnen- und Seniorenpflegeeinrichtungen gerecht zu werden sowie neue Bauplätze zur Abrundung der Ortslage zu schaffen.

Folgenden Planungsziele sollen zusammengefasst erreicht werden:

  • Deckung des Bedarfes an Seniorenwohnen- und Seniorenpflegeeinrichtungen
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
  • Sicherung der dafür notwendigen Erschließungsflächen für die verkehrliche Anbindung an das bestehende Straßennetz
  • Städtebauliche Abrundung der Ortslage
  • Sicherung der Errichtung von Stellplätzen auf den Grundstücken
  • Grünordnerische Maßnahmen zur Gestaltung und Abgrenzung vom künftigen Außenbereich

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 051/2024). Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung und dem Umweltbericht werden nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung in der Zeit vom

20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.borsdorf-sachsen.de/beteiligungsportal/

und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/borsdorf/startseite

Zusätzlich werden die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten in der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, 04451 Borsdorf ausgelegt:

Montag:          geschlossen

Dienstag:        09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch:        09.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag:    08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag:           08.00 – 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an bauverwaltung@borsdorf.de oder an
beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen steht neben der Gemeindeverwaltung Borsdorf die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Informationspflichten nach den Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung, welches mit ausliegt.

Borsdorf, den 03.01.2025

Birgit Kaden

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeinde Borsdorf

Marcus Planert

Bauverwaltung

Rathausstraße 1

04451 Borsdorf

Tel.: 034291 / 414-15

E-Mail: bauverwaltung@borsdorf.de

sowie

Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten

Heinrich-Heine-Straße 13

15537 Erkner

Telefon (033 62) 8 83 61-0

E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de

Datenschutzerklärung

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage 1 zur Begründung
  • Anlage 2 zur Begründung
  • Anlage 3 zur Begründung
  • Umweltbericht

Informationen

Übersicht
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