Bebauungsplan Gemeinde Borsdorf Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf des Bebauungsplans „Oststraße Borsdorf“ der Gemeinde Borsdorf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.01.2025 bis 19.02.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Öffentliche Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans

„Oststraße Borsdorf“ der Gemeinde Borsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.12.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Oststraße Borsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, in der Fassung vom 17.09.2024 gebilligt und ihn zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.1 BauGB bestimmt.

Das etwa 1,3 Hektar große Plangebiet, welches zu großen Teilen intensiv landwirtschaftlich genutzt wird, soll einer Wohnnutzung zugeführt werden. Der Projektentwickler beabsichtigt die Realisierung von 38 Reihenhäusern, deren Erschließung durch eine Anliegerstraße erfolgt. Im bestehenden FNP ist das Plangebiet als Wohnbaufläche (W) entsprechend § 4 Baunutzungsverordnung dargestellt. Aus diesem Grund entspricht die vorgesehene Planung dem Flächennutzungsplan, in dem die Entwicklung von Wohnbauflächen bereits als solche ausgewiesen ist.

Der Geltungsbereich selbst umfasst im Wesentlichen das Flurstück 358/m sowie Teile der Flurstücke 358/6 und 568b der Gemarkung Zweenfurth.

Für den Vorentwurf sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

  1. Geotechnischer Bericht (Geotechnik P. Neundorf, 04.10.2018)
  2. Biotopkartierung und Faunistische Kartierung (Dipl. Geographin Andrea Srugies-Neureuther, Büro ASN, 13.10.2023)
  3. Schallimmissionsprognose (Hoock & Partner Sachverständige PartG mbH, 25.09.2023)
  4. Umweltbericht (Seecon Ingenieure GmbH, 17.09.2023)

Die oben genannten Angaben über die umweltbezogenen Informationen werden im Rahmen des Verfahrens und der noch durchzuführenden Umweltprüfung entsprechend der zukünftig vorliegenden Erkenntnisse fortgeschrieben.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird in der Zeit vom

20.01.2025 bis einschließlich 19.02.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.borsdorf-sachsen.de/beteiligungsportal/

und https://sharesuite.mup-digital.com/share/?uuid=df2d15df-9fdf-4950-8124-9cb4df5fd856&accessCode=AGX2hsEO

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/borsdorf/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, 04451 Borsdorf während der nachfolgenden Dienstzeiten

Montag:           geschlossen

Dienstag:         09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch:        09.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag:    08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag:            08.00 – 12.00 Uhr

ausgelegt. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an bauverwaltung@borsdorf.de oder beteiligung@seecon.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung Borsdorf auch das mit der Planung beauftragte Planungsbüro Seecon Ingenieure GmbH, Spinnereistr. 7 Halle 14, 04179 Leipzig, Tel. +49 341 48405 24 zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Informationspflichten nach den Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung, welches mit ausliegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Offenlegungsfrist benachrichtigt und mit einem eigenen Schreiben direkt und einzeln gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Borsdorf, den 06.01.2025

Birgit Kaden

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeinde Borsdorf

Marcus Planert

Bauverwaltung

Rathausstraße 1

04451 Borsdorf

Tel.: 034291 / 414-15

E-Mail: bauverwaltung@borsdorf.de

sowie

seecon Ingenieure GmbH

Spinnereistraße 7

Halle 14

04179 Leipzig

Tel. +49(341)48405-24

E-Mail beteiligung@seecon.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Informationspflichten nach den Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung, welches mit ausliegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Offenlegungsfrist benachrichtigt und mit einem eigenen Schreiben direkt und einzeln gem. 5 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

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