Bebauungsplan Gemeinde Borsdorf Öffentliche Auslegung

Entwurf des Bebauungsplans „Einzelhandel nördlich Otto-von-Guericke-Straße“ der Gemeinde Borsdorf

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.11.2024 bis 20.12.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Aufstellung und Öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans

„Einzelhandel nördlich Otto-von-Guericke-Straße“ der Gemeinde Borsdorf

gemäß § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner Sitzung am 26.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Einzelhandel nördlich Otto-von-Guericke-Straße“ beschlossen (Beschluss-Nr. 014/2021).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 287/60, 287/49, 287/64 und 464/8 (teilweise) der Gemarkung Panitzsch. Die Gesamtfläche des Plangebiets umfasst etwa 0,72 Hektar gemäß der beigefügten Abbildung.

Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Erweiterung des vorhandenen Einzelhandelsstandortes (REWE) auf eine maximale Verkaufsfläche von ca. 1.980 Quadratmeter
  • Errichtung der erforderlichen Stellplätze und Anpassung der vorhandenen Erschließungsanlagen
  • Grünordnerische Gestaltung der Freiflächen
  • Planerische Sicherung der erforderlichen Leistungsfähigkeit der Verkehrserschließung (u.a. Knoten PanitzscherStraße/B6)

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Demnach entfällt die Pflicht der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner Sitzung am 30.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Einzelhandel nördlich Otto-von-Guericke-Straße“ gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss 044/2024).

Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird in der Zeit vom

18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.borsdorf-sachsen.de/beteiligungsportal/

und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/borsdorf/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, 04451 Borsdorf während der nachfolgenden Dienstzeiten

Montag:          geschlossen

Dienstag:        09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch:        09.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag:    08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag:           08.00 – 12.00 Uhr

ausgelegt. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an

bauverwaltung@borsdorf.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de

erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung Borsdorf auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Informationspflichten nach den Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung, welches mit ausliegt.

Borsdorf, den 30.10.2024

Birgit Kaden

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeinde Borsdorf

Marcus Planert

Bauverwaltung

Rathausstraße 1

04451 Borsdorf

Tel.: 034291 / 414-15

E-Mail: bauverwaltung@borsdorf.de

sowie

Büro Knoblich

Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA

Zur Mulde 25

04838 Zschepplin

Telefon: 0 34 23 / 7 58 60-0

E-Mail: beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de

Datenschutzerklärung

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Merkblatt Datenschutz
  • Datenschutzhinweise
  • Baugrundgutachten
  • Auswirkungsanalyse
  • Verkehrsuntersuchung
  • Einzelhandelskonzept

Informationen

Übersicht
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