Bebauungsplan Gemeinde Borsdorf Öffentliche Auslegung

Änderung des Bebauungsplanes „Wachstuchfabrik, Leipziger Straße“ (bisher: Gewerbegebiet „An der Dresdener Landstraße“)

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.11.2024 bis 20.12.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung

über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung des

Bebauungsplanes „Wachstuchfabrik, Leipziger Straße“ (bisher: Gewerbegebiet „An der Dresdener Landstraße“)

der Gemeinde Borsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.10.2024 den 2. Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Wachstuchfabrik, Leipziger Straße“ (bisher: Gewerbegebiet „An der Dresdener Landstraße“), bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung, in der Fassung vom 18.09.2024 gebilligt und ihn zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs.3 BauGB bestimmt.

Das Plangebiet soll einer Wohnnutzung zugeführt werden. Im bestehenden FNP ist das Plangebiet als Gewerbegebiet (GE) entsprechend § 8 Baunutzungsverordnung 21.11.2017 dargestellt. Zudem liegt der Bebauungsplan Gewerbegebiet „An der Dresdener Landstraße“ zu Grunde. Mit der Entwicklung des Plangebietes zu Wohnzwecken wird dieses Ziel nicht mehr verfolgt. Es besteht kein Bedarf, das Plangebiet entsprechend des bestehenden Bebauungsplans zu entwickeln. Zur Umsetzung der Planungsziele soll es zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets gem. § 4 BauNVO kommen. Demnach soll der bestehende Bebauungsplan Gewerbegebiet „An der Dresdener Landstraße“ geändert werden. Da auch inhaltlich die zukünftige Nutzung nichts mehr mit einem Gewerbegebiet zu tun hat wird der Name des Bebauungsplanes zu „Wachstuchfabrik Leipziger Straße“ geändert. Der räumliche Geltungsbereich liegt an der Leipziger Straße und ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.

Der Geltungsbereich selbst umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 444/1, 445/1, 446/14, 446/17 und 446/19 der Gemarkung Zweenfurth.

Für den Entwurf sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

  1. Geotechnischer Bericht (FCB GmbH, 27.02.2020)
  2. Untersuchungskonzept zur Nachnutzungsbezogenen Gefährdungsbewertung gemäß BBodSchG / BBodSchV (Projekt-Nr.: 281014, Bericht-Nr.: 02, 30.04.2024, CDM Smith SE)
  3. historische Altlastenerkundung (CDM Smith Consult GmbH, 10.11.2020)
  4. Faunistische Kartierung (Dipl.-Ing. (FH) Andreas Pschorn, NATURPUR, 30.10.2020)
  5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) mit integriertem Artenschutz-Maßnahmenkonzept (seecon Ingenieure GmbH, 12.07.2024)
  6. Grünordnungsplan Bestand und Planung mit integrierten Umweltbericht (seecon Ingenieure GmbH, 21.08.2024)
  7. Schallimmissionsprognose (Lücking & Härtel, 23.07.2024)

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Wachstuchfabrik Leipziger Straße“ mit Begründung, textlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung in der Zeit vom

18.11.2024 bis einschließlich 03.12.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.borsdorf-sachsen.de/beteiligungsportal/

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/borsdorf/startseite

https://sharesuite.mup-digital.com/share/?uuid=9fc58c1d-528d-4633-a4c9-427ae4bae012&accessCode=8w0D8gNU

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, 04451 Borsdorf während der nachfolgenden Dienstzeiten

Montag:         geschlossen

Dienstag:      09.00 –  12.00 Uhr und 13.00 –  18.00 Uhr

Mittwoch:       09.30 –  12.00 Uhr

Donnerstag: 08.00 –  12.00 Uhr und 13.00 –  16.00 Uhr

Freitag:          08.00 –  12.00 Uhr

ausgelegt. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an

bauverwaltung@borsdorf.de oder beteiligung@seecon.de

erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung Borsdorf auch das mit der Planung beauftragte Büro seecon Ingenieure GmbH, Spinnereistraße 7, Halle 14, 04179 Leipzig, Tel. +49(341)48405-11, E-Mail beteiligung@seecon.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Informationspflichten nach den Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung, welches mit ausliegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden über die Offenlegungsfrist benachrichtigt und mit einem eigenen Schreiben direkt und einzeln gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Borsdorf, den 30.10.2024

Birgit Kaden

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeinde Borsdorf

Marcus Planert

Bauverwaltung

Rathausstraße 1

04451 Borsdorf

Tel.: 034291 / 414-15

E-Mail: bauverwaltung@borsdorf.de

sowie

seecon Ingenieure GmbH

Spinnereistraße 7

Halle 14

04179 Leipzig

Tel. +49(341)48405-11

E-Mail beteiligung@seecon.de

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