Bebauungsplan Gemeinde Borsdorf Öffentliche Auslegung

1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nördliche Erweiterung/ Abrundung Ortslage Borsdorf - Einkaufsmarkt“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.11.2024 bis 20.12.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Aufstellung und Öffentliche Beteiligung zum Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nördliche Erweiterung / Abrundung Ortslage Borsdorf - Einkaufsmarkt“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.10.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Nördliche Erweiterung / Abrundung Ortslage Borsdorf - Einkaufsmarkt“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Borsdorf und grenzt westlich der Panitzscher Straße nördlich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Borsdorf an. Der Geltungsbereich umfasst vollständig das Flurstück 328/6 der Gemarkung Panitzsch auf einer Gesamtfläche von etwa 0,75 Hektar.

Ziel der Änderung ist die qualitative Verbesserung der Nahversorgung durch Erhöhung der maximal zulässigen Verkaufsfläche von derzeit zulässigen 799 Quadratmetern auf zukünftig 1.050 Quadratmeter. Die Änderung führt zu einer Großflächigkeit im Sinne der raumordnerischen Bewertung des Vorhabens, mit der Einstufung der Gemeinde Borsdorf als Bestandteil des grundzentralen Verbunds Brandis-Borsdorf gemäß Regionalplan stehen Ziele der Raumordnung der Änderung nicht entgegen, den Festlegungen des Einzelhandeslkonzepts für Brandis und Borsdorf wird ebenfalls entsprochen. Bauliche Erweiterungen und eine Umgestaltung oder Erweiterung der Außenanlagen (z.B. Stellplätze) sind nicht erforderlich.

Die 1. Änderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gemäß § 13 Abs. 3 wird zudem im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.10.2024 den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Parallel wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans mit seiner Begründung sowie die rechtskräftige Planfassung werden nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung in der Zeit vom

18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.borsdorf-sachsen.de/beteiligungsportal/

und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/borsdorf/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, 04451 Borsdorf während der nachfolgenden Dienstzeiten

Montag:          geschlossen

Dienstag:        09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch:        09.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag:    08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag:           08.00 – 12.00 Uhr

ausgelegt. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an

bauverwaltung@borsdorf.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de

erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung Borsdorf auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon (033 62) 8 83 61-0, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Informationspflichten nach den Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung, welches mit ausliegt.

Borsdorf, den 30.10.2024

Birgit Kaden

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeinde Borsdorf

Marcus Planert

Bauverwaltung

Rathausstraße 1

04451 Borsdorf

Tel.: 034291 / 414-15

E-Mail: bauverwaltung@borsdorf.de

sowie

Büro Knoblich

Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA

Zur Mulde 25

04838 Zschepplin

Telefon: 0 34 23 / 7 58 60-0

E-Mail: beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de

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