Bebauungsplan Gemeinde Borsdorf Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "An der Schmiede-Ost", OT Zweenfurth

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.04.2024 bis 27.05.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung

Öffentliche Beteiligung zum 2. Entwurf des Bebauungsplans

„An der Schmiede-Ost“, OT Zweenfurth der Gemeinde Borsdorf

gemäß § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner Sitzung am 28.02.2024 den 2. Entwurf des Bebauungsplans „An der Schmiede-Ost“ gebilligt und zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt (Beschluss-Nr. 010/2024). Gleichzeitig wird die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 322/f und 322/g der Gemarkung Zweenfurth auf einer Fläche von ca. 0,57 ha. Dabei handelt es sich um eine innerörtliche Brachfläche östlich der Straße „An der Schmiede“ im Ortsteil Zweenfurth. Die Lage des Plangebietes ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.

Der 2. Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 10.01.2024 mit Begründung ist nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

22.04.2024 bis einschließlich 27.05.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.borsdorf-sachsen.de/beteiligungsportal/

und www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/borsdorf/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, 04451 Borsdorf während der nachfolgenden Dienstzeiten

Montag:          13.00 – 15.30 Uhr

Dienstag:        09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 19.00 Uhr

Mittwoch:        13.00 – 15.30 Uhr

Donnerstag:    08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Freitag:           07.00 – 11.30 Uhr

ausgelegt. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an

bauverwaltung@borsdorf.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de

erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung Borsdorf auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59,

E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Informationspflichten nach den Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung, welches mit ausliegt.

Borsdorf, den 10.04.2024

Birgit Kaden

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Gemeinde Borsdorf

Marcus Planert

Bauverwaltung

Rathausstraße 1

04451 Borsdorf

Tel.: 034291 / 414-15

E-Mail: bauverwaltung@borsdorf.de

sowie

Büro Knoblich

Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA

Zur Mulde 25

04838 Zschepplin

Telefon: 0 34 23 / 7 58 60-0

Fax: 0 34 23 / 7 58 60-59

E-Mail: beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de

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  • Lärmtechnisches Gutachten
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  • Transparenzerklärung Datenschutz

Informationen

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