Bebauungsplan Stadt Bischofswerda Frühzeitige Beteiligung

Geplante Änderung des einfachen Bebauungsplanes-Nr. 21 „Ortsteil Geißmannsdorf“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.03.2022 bis 14.04.2022
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Planzeichnung

Aufgrund einer vorgesehenen Bebauung auf einem Grundstück im Geltungsbereich o.g. Bebauungsplanes, beabsichtigt die Stadt Bischofswerda ein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes zu initiieren. Dabei soll eine derzeit nicht bebaubare Grundstücksfläche in eine bebaubare Grundstücksfläche umgewandelt werden.

Wir möchten den im Geltungsbereich gelegenen Grundstückseigentümern die Gelegenheit geben, für eigene geplante Bauvorhaben (z.B. Garagen, Geräteschuppen) ebenfalls Änderungsanträge zu stellen.

Der Bebauungsplan-Nr. 21 „Ortsteil Geißmannsdorf“ kann im Beteiligungsportal unter www.bischofswerda.de eingesehen werden.

Die Antragstellung ist schriftlich bis zum 14. April 2022 möglich.

Kontaktperson

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Bischofswerda, Team Stadt- und Verkehrsplanung, Herrn Pietsch, Rudolf-Breitscheid-Straße 7, 01877 Bischofwerda (Tel. 03594-786103 oder E-Mail: stadtplanung@bischofswerda.de).

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung 2006
  • Planzeichnung Änderung 2017

Informationen

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