Bebauungsplan Stadt Bischofswerda Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 44 „Wohnbebauung Gartenstraße“ in Bischofswerda

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 06.04.2025 bis 09.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 44 „Wohnbebauung Gartenstraße“ und die Begründung zur Offenlage gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 44 „Wohnbebauung Gartenstraße“ für das Gebiet der Flurstücke T.v. 1671, T.v. 1672, T.v. 1674, 1675/1, 1676 und T.v. 1689/2 der Gemarkung Bischofswerda und die Begründung liegen in der Zeit vom

07.04.2025 bis 09.05.2025

während der Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar. Stellungnahmen können auch online abgegeben werden.

Während der frühzeitigen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich, elektronisch per Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht

Prof. Dr. Holm Große

Oberbürgermeister

Kontakt

Herr Sebastian Pietsch
Telefon: 03594-786103
E-Mail: sebastian.pietsch@bischofswerda.de

Informationen

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