Stadtumbaumaßnahmen Stadt Bischofswerda Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes Altmarkt Bischofswerda

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 06.04.2025 bis 09.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

In der Sitzung des Stadtrates am 25.03.2025 wurde beschlossen, den Entwurf des Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes für den Altmarkt Bischofswerda öffentlich auszulegen. Damit soll der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben werden, Stellungnahmen zum Konzept abzugeben.

Dazu wird das Konzept während der allgemeinen Dienststunden, in der Zeit vom

07.04.2025 – 09.05.2025

im Bürgerbüro der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Im Rahmen des Förderprogrammes Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren wurde für den Altmarkt Bischofswerda ein Nutzungs- und Gestaltungskonzept von August 2023 - Januar 2025 erstellt.

Ziel ist die Erarbeitung von Entwicklungszielen für den Altmarkt. Dabei wurden insbesondere folgende Teilaspekte berücksichtigt:

  • dauerhafte/stationäre Gastronomie auf dem Marktplatz
    • Variantenprüfung Potentialflächen für Gastronomie
  • Berücksichtigung Kunden und Sitzbereiche von umliegenden Gastronomiebetrieben
  • evtl. Verkehrsberuhigungen auf/um Marktplatz (Poller/Sperren etc.)
  • feste und mobile/temporäre/saisonale Lösungen für Stadtgrün
    • Variantenprüfung für Begrünung, Entsiegelungen
  • Variantenuntersuchung für weitere funktionale Nutzungen und Bespielung des Altmarktes und Beschreibung notwendiger Voraussetzungen
  • mögliche Barrierereduzierung auf Marktplatz (ggf. Pflaster ebnen)
  • Steigerung Aufenthaltsqualität

Die Inhalte des Konzeptes stammen auch aus der am 01.02.2024 durchgeführten Werkstadt Innenstadtentwicklung der Innenstadtakteure aus der Stadtgesellschaft sowie Stadtverwaltung sowie aus Zuarbeiten im Rahmen der Digitalen Kartendiskussion und Online-Thesendiskussion auf der Homepage der Stadt (Stadtentwicklungsmanager).

Nach der Abwägung der Stellungnahmen soll dieses Konzept als beschlossene städtebauliche Planung im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB gelten. Das Konzept soll dann beispielsweise zur Akquise von neuen Städtebaufördermitteln dienen um Maßnahmen aus diesem Konzept umsetzen zu können.

Das Konzept ist auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Prof. Dr. Holm Große

Oberbürgermeister

Kontakt

Herr Sebastian Pietsch
Telefon: 03594-786103
E-Mail: sebastian.pietsch@bischofswerda.de

Informationen

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