Bebauungsplan Stadt Zittau Öffentliche Auslegung

Entwurf vorhabenbezogener B-Plan Nr. XLVI „PV-Anlage und Batteriespeicher, ehem. Schweinemastanlage Wittgendorf“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 20.02.2026 bis 25.03.2026
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Übersichtskarte mit Geltungsbereich

B E K A N N T M A C H U N G

der öffentlichen Auslegung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. XLVI „Photovoltaikanlage und Batteriespeicher, ehem. Schweinemastanlage Wittgendorf“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat in der Sitzung vom 29.01.2026 mit Beschluss-Nr. 123/2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XLVI „Photovoltaikanlage und Batteriespeicher, ehem. Schweinemastanlage Wittgendorf“ beschlossen.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,15 ha und beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung Wittgendorf: 1026/2, 1028/2 und teilweise 1038/2 (s. Übersichtskarte).

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch nach den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Der § 4c BauGB wird nicht angewendet.

Der Entwurf besteht aus:

  • Teil A – Planzeichnung, Fassung vom 29.10.2025
  • Teil B - Textliche Festsetzungen, Fassung vom 29.10.2025
  • Begründung, Fassung vom 29.10.2025 mit
    Fachbeitrag zur naturschutzrechtlichen Kontrolle vom 19.05.2025

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Ziele und Zwecke der Planung findet entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 20.02.2026 bis 25.03.2026

statt.

Während dieser Zeit können der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter  www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB. Zu dem Portal gelangt man auch über die Homepage der Stadt Zittau unter www.zittau.de/bauleitplanverfahren. Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfes im Rathaus der Großen Kreisstadt Zittau, Markt 1, 02763 Zittau, 3. Obergeschoss, Gang, (barrierefreier Zugang im Innenhof, Aufzug). Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während folgender Dienstzeiten möglich:

Mo/Mi/Do                8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr

Di                           8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr

Fr                           8 – 12 Uhr

Während der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen vorzugsweise auf elektronischem Wege an stadtplanung@zittau.de oder über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung www.buergerbeteiligung.sachsen.de übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch schriftlich an die Große Kreisstadt Zittau, Referat Stadtplanung, Markt 1, 02763 Zittau gerichtet werden.

Nach § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

12.02.2026
T. Zenker
Oberbürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Zittau
Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung
Referat Stadtplanung
Herr Matthey

Tel: (03583) 752-363
E-Mail: stadtplanung@zittau.de
Sitz: Technisches Rathaus - Zimmer 104, Sachsenstraße 14, 02763 Zittau

Datenschutzerklärung

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Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO) 

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit 

Es werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.  

Name und Kontaktdaten für die Datenerhebung 

Verantwortliche Stelle für die Datenerhebung:

Große Kreisstadt Zittau
Amt für Bauaufsicht, Stadtentwicklung und Liegenschaften
Referat Stadtplanung
Postanschrift:   Markt 1, 02763 Zittau
Telefon:            (03583) 752-363
E-Mail:              stadtplanung@zittau.de
Internet:            https://zittau.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten 

Große Kreisstadt Zittau
Datenschutzbeauftragter
Herr Michael Scholze 
Postanschrift:  Markt 1, 02763 Zittau
Sitz:                 Sachsenstraße 14, 02763 Zittau
Telefon:           (03583) 752-104 
E-Mail:            datenschutz@zittau.de

Arten personenbezogener Daten

  • Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer
  • Daten, die städtebaulich & bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden
  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

    Die Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Plan-erfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien vorgelegt. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauer-hafte Speicherung personenbezogener Daten.  Die Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) verarbeitet.  

    Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten 

    Die personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: 

  • den Stadtrat / die Ortschaftsräte zur Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gemäß §1 Abs. 7 BauGB
  • Höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel
  • Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen 
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)  
  • Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten 

    Die Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich. 

    Betroffenenrechte Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu: 

  • Das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO) 
  • Das Recht auf Berichtigung von unrichtig erfassten Daten (Art. 16 DSGVO) 
  • Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie    Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten (Art. 17, 18 und 21 DSGVO) 
  • Bei Einwilligung oder abgeschlossenem Vertrag zur Datenverarbeitung gegebenenfalls ein Recht auf  Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. 

    Beschwerderecht 

    Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Unter folgendem Kontakt können Sie sich an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten und für das Recht auf Akteneinsicht wenden:  

    Sächsischer Datenschutzbeauftragter 
    Anschrift:       Devrientstraße 5, 01067 Dresden 
    Telefon:         (0351) 85471-101
    Telefax:         (0351) 85471-109
    E-Mail:           saechsdsb@slt.sachsen.de

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