Flächennutzungsplan Stadt Zittau Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf Ergänzung FNP der Stadt Zittau um die OT Dittelsdorf, Drausendorf, Hirschfelde, Schlegel und Wittgendorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.03.2023 bis 27.04.2023
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Abbildung 1 - Übersichtskarte

B E K A N N T M A C H U N G

der öffentlichen Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf der Ergänzung des Flächennutzungsplans der Stadt Zittau um die Ortsteile Dittelsdorf, Drausendorf, Hirschfelde, Schlegel und Wittgendorf

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat in der Sitzung vom 27.01.2023 mit Beschluss-Nr. 630/2022 den Vorentwurf der Ergänzung des Flächennutzungsplans der Stadt Zittau für das Gebiet der nördlichen Ortsteile Dittelsdorf, Drausendorf, Hirschfelde, Schlegel und Wittgendorf  (s. Abbildung 1) gebilligt. Der Vorentwurf der Ergänzung des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung (Fassung 14.11.2022), Erläuterung (Fassung 14.11.2022) und Umweltbericht (Fassung 10.11.2022)

wird entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum

vom 21.03.2023 bis 27.04.2023

montags/mittwochs/donnerstags  8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr

dienstags                                        8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr

freitags                                           8 – 12 Uhr

im Rathaus der Großen Kreisstadt Zittau, Markt 1, 02763 Zittau, 3. Obergeschoss, Gang
(barrierefreier Zugang im Innenhof, Aufzug)

und zusätzlich dienstags 9 – 12 Uhr und 13:30 - 18 Uhr
im ehemaligen Gemeindeamt Hirschfelde, Rosenstraße 3, 02788 Hirschfelde

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu o.g. Vorentwurf im Auslegungsbuch oder an das Referat Stadtplanung abgegeben werden.

Gleichzeitig sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme. Zu dem Portal gelangt man auch über die Homepage der Stadt Zittau unter Bürgerservice http://www.zittau.de .

Nach § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Ergänzung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Ergänzung des Flächennutzungsplans (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der nördlichen Ortsteile der Stadt Zittau hinsichtlich der Bodennutzung dar, unter Beachtung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und der voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt Zittau mit ihren Ortsteilen.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:

Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Hinweis:

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB gilt:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbarstaaten gemäß § 4a Abs. 5 BauGB auf der Grundlage des gebilligten Vorentwurfs der Ergänzung des Flächennutzungsplans durchgeführt.

 

T. Zenker
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Zittau
Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung
Referat Stadtplanung
Herr Matthey

Tel: (03583) 752-363
Mail: stadtplanung@zittau.de
Sitz: Technisches Rathaus - Zimmer 104, Sachsenstraße 14, 02763 Zittau

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Es werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet. 

Name und Kontaktdaten für die Datenerhebung
Verantwortliche Stelle für die Datenerhebung:
Große Kreisstadt Zittau
Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung
Referat Stadtplanung
Postanschrift: Markt 1, 02763 Zittau
Telefon: (03583) 752-363
E-Mail: stadtplanung@zittau.de
Internet: https://zittau.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Große Kreisstadt Zittau
Datenschutzbeauftragter
Herr Tobias Krippenstapel
Anschrift:  Markt 1, 02763 Zittau
Telefon: (03583) 752-141
E-Mail: datenschutz@zittau.de

 

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Stadt Zittau zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens „Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zittau um die Ortsteile Dittelsdorf, Drausendorf, Hirschfelde, Schlegel und Wittgendorf“.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch die Stadtverwaltung Zittau oder im Auftrag der Stadtverwaltung Zittau durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 – 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen bzw. für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauer-hafte Speicherung personenbezogener Daten. 

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 des SächsDSDG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz, insbesondere dem BauGB.

Arten personenbezogener Daten

  • - Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer
  • - Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • - Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden

Empfänger der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden übermittelt an:

  • - den Stadtrat / die Ortschaftsräte zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • - Höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung auf Rechtsmängel
  • - Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne oder Satzungen
  • - Dritte, die in der Durchführung von Verfahren im Auftrag der Stadt Zittau eingebunden sind

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten, denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Betroffenenrechte
Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkungen der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 Satz 2 DSGVO).

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO.

Kontaktdaten:
Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Anschrift:    Devrientstraße 5, 01067 Dresden
Telefon:      (0351) 85471-101
Telefax:       (0351) 85471-109

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Erläuterung/Begründung
  • Umweltbericht

Informationen

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