Bebauungsplan Stadt Zittau Öffentliche Auslegung

Entwurf des einfachen B-Planes Nr. XXVII „Regelung des Einzelhandels im Stadtgebiet von Zittau mit Ortsteil Pethau“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.03.2023 bis 27.04.2023
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Übersichtskarte

Bekanntmachung  
 
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplanes Nr. XXVII „Re-gelung des Einzelhandels im Stadtgebiet von Zittau mit Ortsteil Pethau“  

 
Mit Beschluss-Nr. 681/2023 vom 23.02.2023 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. XXVII „Stadtteile von Zittau mit Ortsteil Pethau“ bestehend aus 

  • Teil A - Planzeichnung in der Fassung vom 22.03.2011 mit redaktionellen Änderungen vom 27.09.2011 und 02.10.2012 und Änderungen vom 27.01.2023 
  • Teil B - Textliche Festsetzungen in der Fassung vom 22.03.2011 mit redaktionellen Änderungen vom 12.03.2012 und vom 02.10.2012 und Änderungen vom 27.01.2023 und
  • Begründung in der Fassung vom 15.11.2011 mit redaktionellen Änderungen vom 12.03.2012, 02.10.2012 und 10.02.2015 und Änderungen vom 27.01.2023 

gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. 
Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten/ergänzten Teilen abgegeben werden.
Der Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB hat ausschließlich die Steuerung der Zulässig-keit von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten zum Inhalt und umfasst  gemäß § 9 Abs. 2a Satz 1 BauGB die im Zusammenhang bebauten Bereiche der Stadt Zittau mit Ortsteil Pethau (Innenbereich nach § 34 BauGB) ohne die Ortsteile Dittelsdorf, Eichgraben, Hartau, Hirschfelde, Drausendorf, Schlegel und Wittgendorf (s. Karte 1 - Übersichtsplan zum Geltungsbereich). 
Da der Plan lediglich Festsetzungen nach § 9a Abs. 2a BauGB enthält, wird er im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. 
 
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der o.g. Entwurf des Bebauungsplanes im Zeitraum

vom 21.03.2023 bis 27.04.2023

montags/mittwochs/donnerstags    8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
dienstags   8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
freitags      8 – 12 Uhr

im Rathaus der Großen Kreisstadt Zittau, Markt 1, 3. Obergeschoss, Gang,
(barrierefreier Zugang im Innenhof, Aufzug)

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu o.g. Entwurf des Bebauungspla-nes im Auslegungsbuch oder an das Referat Stadtplanung der Stadtverwaltung Zittau abge-geben werden.
Gleichzeitig sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter  
https://buergerbeteiligung.sachsen.de
einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme. Zu dem Portal gelangt man auch über die Homepage der Stadt Zittau unter Bürgerservice http://www.zittau.de.
Nach § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Be-schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
 
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit in ihm Einwen-dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 
 
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mittei-lung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbetei-ligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
 

T. Zenker
Oberbürgermeister 
 

Kontaktperson

Stadtverwaltung Zittau
Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung
Referat Stadtplanung
Herr Matthey

Tel: (03583) 752-363
Mail: stadtplanung@zittau.de
Sitz: Technisches Rathaus - Zimmer 104, Sachsenstraße 14, 02763 Zittau

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO) 

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit 

Es werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.  

Name und Kontaktdaten für die Datenerhebung 

Verantwortliche Stelle für die Datenerhebung:

Große Kreisstadt Zittau
Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung
Referat Stadtplanung
Postanschrift:   Markt 1, 02763 Zittau
Telefon:            (03583) 752-363
E-Mail:              stadtplanung@zittau.de
Internet:            https://zittau.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten 

Große Kreisstadt Zittau
Datenschutzbeauftragter
Herr Tobias Krippenstapel 
Anschrift:         Markt 1, 02763 Zittau
Telefon:           (03583) 752-141 
E-Mail:            datenschutz@zittau.de

Arten personenbezogener Daten

  • Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer
  • Daten, die städtebaulich & bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

Die Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Plan-erfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien vorgelegt. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauer-hafte Speicherung personenbezogener Daten.  Die Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) verarbeitet.  

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten 

Die personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: 

  • den Stadtrat / die Ortschaftsräte zur Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gemäß §1 Abs. 7 BauGB
  • Höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel
  • Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen 
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)  

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten 

Die Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich. 

Betroffenenrechte Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu: 

  • Das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO) 
  • Das Recht auf Berichtigung von unrichtig erfassten Daten (Art. 16 DSGVO) 
  • Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie    Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten (Art. 17, 18 und 21 DSGVO) 
  • Bei Einwilligung oder abgeschlossenem Vertrag zur Datenverarbeitung gegebenenfalls ein Recht auf  Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. 

Beschwerderecht 

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Unter folgendem Kontakt können Sie sich an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten und für das Recht auf Akteneinsicht wenden:  

Sächsischer Datenschutzbeauftragter 
Anschrift:       Devrientstraße 5, 01067 Dresden 
Telefon:         (0351) 85471-101
Telefax:         (0351) 85471-109
E-Mail:           saechsdsb@slt.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Teil A - Planzeichnung
  • Teil B - Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

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