Bebauungsplan Gemeinde Wiedemar Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Lindenstraße - Zwochau"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.02.2024 bis 15.03.2024
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar hat am 08.02.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Lindenstraße - Zwochau“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Für das Plangebiet galt bisher der im Jahre 2009 beschlossene Vorhabenbezogene Bebauungsplan „VEP Lindenstraße Zwochau“. Dieser Bebauungsplan sah 5 Wohnhäuser vor und setzte für das bereits vorhandene Stall- und Lagergebäude an der Leipziger Straße als Art der Nutzung „Anlage f - Kleingewerbe“ fest. Das Stall- und Lagergebäude wird seit langem nicht mehr genutzt. Aufgrund des Zuschnitts und der Lage des Gebäudes sowie der Art und der Größe von auf dem Markt nachgefragten gewerblichen Flächen ist eine Nutzung des Stall- und Lagergebäudes für gewerbliche Zwecke nicht rentabel. Der Eigentümer des Stall- und Lagergebäudes will dieses daher einer Wohnnutzung zuführen. Der Umbau und die Nutzung des Stall- und Lagergebäudes zu Wohnzwecken ist nach den Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht zulässig. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans soll die Nutzung von Gebäuden zu Wohnzwecken im gesamten Plangebiet zulassen.

Insgesamt ist mit der Aufstellung des Bebauungsplans die Umsetzung folgender Ziele beabsichtigt:

  • Revitalisierung und Verdichtung von zentralen Ortslagen durch die Ermöglichung neuer Nutzungen auf brachliegenden bebauten oder unbebauten Flächen
  • vorrangige Bereitstellung von Bauland, insbesondere für Wohnnutzungen, in zentralen Ortslagen
  • Vermeidung der Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Außenbereich um einer weiteren Zersiedelung der Landschaft entgegen zu wirken
  • Erhaltung von Baustrukturen, die wesentlich sind für den dörflichen Charakter und die Identität von Ortsteilen

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Zwochau der Gemeinde Wiedemar. Es liegt zentral in der Ortslage Zwochau und grenzt an die Leipziger sowie an die Baltzerstraße. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 5.370 m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist wie folgt begrenzt:

            im Nordwesten/Westen/Südwesten: durch das Flurstück 431/4 (Leipziger Straße),

            im Norden: durch das Flurstück 426,

            im Osten: durch die Flurstücke 48/127, 37/9 und 37/8,

            im Süden: durch das Flurstück 431/3 (Baltzerstraße).

Die räumliche Lage des Plangebiets ist in der kartografischen Darstellung dick umrandet.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt, da die in § 13a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3 BauGB genannten Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung für die Wiedernutzbarmachung von Flächen.
  • Es wird einem Bedarf an Investitionen zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum Rechnung getragen.
  • Die zulässige Grundfläche gem. § 19 Abs. 2 BauNVO von 20.000 m² wird nicht erreicht. Die Größe des Plangebietes beträgt 5.370 m².
  • Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, wird durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht begründet.
  • Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen nicht, ebenso nicht dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind.

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. In Anwendung des § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird in Anwendung des § 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen und die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans erfolgt in Anwendung des § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB als Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB am unten angegeben Ort und innerhalb der angegebenen Frist.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird in Anwendung des § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB als Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Planentwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und der vorliegenden „Schallimmissionsprognose Sanierung und Nutzungsänderung einer Scheune zu Wohnhäusern Leipziger Straße 26, Zwochau“ mit Stand vom 05.01.2024 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 15.02.2024 bis 15.03.2024

im Internet unter www.wiedemar.de/seite/530736/offenlegung-von-bauleitplanung.html

 sowie im Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/wiedemar/startseite veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Bauamt der Gemeinde Wiedemar, Schulstraße 2, 04509 Wiedemar, während der Öffnungszeiten auslegt:

Montag:          von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:        von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch:        geschlossen

Donnerstag:    von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:           geschlossen

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@wiedemar.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich im Bauamt oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Bauamt per Telefon (034207 49390) oder E-Mail (bauamt@wiedemar.de).

Kontakt:

Postanschrift: Gemeinde Wiedemar, Bauamt

Schulstraße 2, 04509 Wiedemar

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Kontaktperson

DNR Daab Nordheim Reutler PartGmbB

Matti Röbke

Grimmaische Straße 21

04109 Leipzig

0341 25356481

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz des Freistaats Sachsen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“.

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Bekanntmachung
  • Bebauungsplan
  • Schallimmissionsprognose

Informationen

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