Bebauungsplan Gemeinde Wiedemar Öffentliche Auslegung

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes „Neubau Nahversorger – Am Bornthal“

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 19.05.2025 bis 19.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08. Juni 2023 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau Nahversorger –
Am Bornthal“ gefasst und in seiner Sitzung vom 08.05.2025 mit Beschluss-Nr. 048/2025 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau Nahversorger – Am Bornthal“ gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
In der sächsischen Gemeinde Wiedemar wird an der Hauptstraße 25 ein Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von etwa 550 qm betrieben. Dieser Markt soll auf ein derzeit mindergenutztes Grundstück am Standort „Am Bornthal 1“ verlagert und in diesem Zusammenhang auf eine Verkaufsfläche von 1.350 qm (zzgl. Bäcker) erweitert werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die Straße „An der Halleschen Straße“ und das Flurstück 37/6 begrenzt. Im Süden und Osten schließt das Flurstück 605 an das Plangebiet an. Im Westen wird das Plangebiet von den Flurstücken 34/15, 34/17, 34/18 und 34/19 begrenzt. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen.
Mit dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau Nahversorger – Am Bornthal“ in der Fassung vom April 2025 erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.


Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau Nahversorger – Am Bornthal“ in der Fassung vom April 2025 wird mit Begründung in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 19.06.2025 veröffentlicht.

Die hinterlegten Planungen können über folgende Internetseiten abgerufen werden. https://www.wiedemar.de/seite/530736/offenlegung-von-bauleitplanung.html
sowie im zentralen Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/wiedemar/beteiligung/themen?status=AKTUELLE&status
=BEENDETE


Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist unter anderem elektronisch an bauamt@wiedemar.de sowie lars.matthias@slg-stadtplanung.de abgegeben werden.

Ergänzend werden die Planunterlagen im Bauamt der Gemeindeverwaltung Wiedemar, Hallesche Straße 38, 04509 Wiedemar OT Zwochau zu folgenden Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermann Einsicht öffentlich zugänglich gemacht:


Montag:          8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:       8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:       geschlossen
Donnerstag:  8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:          8:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Weitere Sprechzeiten sowie Fragen zu den Planinhalten können zu den üblichen Dienstzeiten telefonisch unter 034207/4045-0 gestellt werden. Für Fragen steht neben der Gemeindeverwaltung auch das, mit der Planung beauftragte Büro StadtLandGrün Stadt- und Landschaftsplanung Anke Bäumer und Astrid Friedewald GbR, Händelstraße 8, 06114 Halle (Saale), Telefon: 0345 23977216 zur Verfügung.

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang