Flächennutzungsplan Gemeinde Wiedemar Öffentliche Auslegung

Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Wiedemar, Bereich des vorhabenbezogenen B-Plan "Neubau Nahversorger - Am Bornthal"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 19.05.2025 bis 19.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08. Juni 2023 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau Nahversorger – Am Bornthal“ gefasst. In seiner Sitzung vom 08.05.2025 mit Beschluss-Nr. 046/2025 den Entwurf der Änderung gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet sowie zusätzlich zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Mit dem Bebauungsplan „Neubau Nahversorgungszentrum - Am Bornthal“ sollen für die am südöstlichen Ortsrand von Wiedemar gelegene Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines großflächigen Lebensmittelmarktes geschaffen werden. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Verwaltungsverband Wiedemar (heute Gemeinde Wiedemar) verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan (rechtswirksam seit 12.11.2004). Darin ist das Plangebiet des Bebauungsplans überwiegend als gemischte Baufläche dargestellt. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans (Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel) widersprechen somit den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans. Daher soll der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren geändert werden.
Die Änderung des FNP erfolgt für den Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplans. die Flurstücke 37/7 und 34/9 der Flur 03 der Gemarkung Wiedemar mit einer Fläche von ca. 0,74 ha. Mit der Änderung des FNP soll diese Fläche entsprechend der beabsichtigten Festsetzung im Bebauungsplan „Neubau Nahversorgungszentrum - Am Bornthal“ als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel dargestellt werden.

Mit dem vorliegenden Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom April 2025 erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.


Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom April 2025 wird mit Begründung in der Zeit vom 19.05.2025 bis einschließlich 19.06.2025 veröffentlicht.

Die hinterlegten Planungen können über folgende Internetseiten abgerufen werden.

https://www.wiedemar.de/seite/530736/offenlegung-von-bauleitplanung.html

sowie im zentralen Landesportal unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/wiedemar/beteiligung/themen?status=AKTUELLE&status
=BEENDETE


Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist unter anderem elektronisch an bauamt@wiedemar.de sowie lars.matthias@slg-stadtplanung.de abgegeben werden.


Ergänzend werden die Planunterlagen im Bauamt der Gemeindeverwaltung Wiedemar, Hallesche Straße 38, 04509 Wiedemar OT Zwochau zu folgenden Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermann Einsicht öffentlich zugänglich gemacht:


Montag:           8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:        8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:       geschlossen
Donnerstag:   8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:           8:00 bis 12:00 Uhr


 

Kontakt

Weitere Sprechzeiten sowie Fragen zu den Planinhalten können zu den üblichen Dienstzeiten telefonisch unter 034207/4045-0 gestellt werden. Für Fragen steht neben der Gemeindeverwaltung auch das, mit der Planung beauftragte Büro StadtLandGrün Stadt- und Landschaftsplanung Anke Bäumer und Astrid Friedewald GbR, Händelstraße 8, 06114 Halle (Saale), Telefon: 0345 / 23977216 zur Verfügung.

Informationen

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