Bebauungsplan Gemeinde Wiedemar Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Neubau Nahversorger - Am Bornthal"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.01.2024 bis 09.02.2024
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Planzeichnung

der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08. Juni 2023 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau Nahversorger – Am Bornthal“ gefasst.
In der sächsischen Gemeinde Wiedemar wird an der Hauptstraße 25 ein Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von etwa 550 qm betrieben. Dieser Markt soll auf ein derzeit mindergenutztes Grundstück am Standort „Am Teich 1“ verlagert und in diesem Zusammenhang auf eine Verkaufsfläche von etwa 1.480 qm (inkl. Bäcker) erweitert werden. Die planungsrechtliche Sicherung des geplanten großflächigen Lebensmittelhändlers soll über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans umgesetzt werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch die Straße „An der Halleschen Straße“ und das Flurstück 37/6 begrenzt. Im Süden und Osten schließt das Flurstück 605 an das Plangebiet an. Im Westen wird das Plangebiet von den Flurstücken 34/15, 34/17, 34/18 und 34/19 begrenzt. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen.
Mit dem vorliegenden Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau Nahversorger – Am Bornthal“ in der Fassung vom Dezember 2023 erfolgt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau Nahversorger – Am Bornthal“ in der Fassung vom Dezember 2023 wird mit Begründung in der Zeit vom


09.01.2023 bis 09.02.2024


veröffentlicht. Die hinterlegten Planungen können über folgende Internetseiten abgerufen werden.
https://www.wiedemar.de/seite/530736/offenlegung-von-bauleitplanung.html


sowie im zentralen Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/themen


Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist unter anderem elektronisch an
bauamt@wiedemar.de sowie lars.matthias@slg-stadtplanung.de
abgegeben werden.

 

Ergänzend werden die Planunterlagen im Bauamt der Gemeindeverwaltung Wiedemar, Schulstraße 2, OT Wiedemar, 04509 Wiedemar zu folgenden Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermann Einsicht öffentlich zugänglich gemacht:


Montag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr


Weitere Sprechzeiten sowie Fragen zu den Planinhalten können zu den üblichen Dienstzeiten telefonisch unter 034207/4939-0 gestellt werden. Für Fragen steht neben der Gemeindeverwaltung auch das, mit der Planung beauftragte Büro StadtLandGrün Stadt- und Landschaftsplanung Anke Bäumer und Astrid Friedewald GbR, Händelstraße 8, 06114 Halle (Saale), Telefon: 0345/23977216 zur Verfügung.

Kontaktperson

Fragen zu den Planinhalten können zu den üblichen Dienstzeiten telefonisch unter 034207/4939-0 gestellt werden. Für Fragen steht neben der Gemeindeverwaltung auch das, mit der Planung beauftragte Büro StadtLandGrün Stadt- und Landschaftsplanung Anke Bäumer und Astrid Friedewald GbR, Händelstraße 8, 06114 Halle (Saale), Telefon: 0345/23977216 zur Verfügung.

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz des Freistaats Sachsen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Plan vorhabenbezogener Bebauungsplan 01
  • Plan vorhabenbezogener Bebauungsplan 02
  • Begründung
  • Anlage 01
  • Schallimmisonsprognosen

Informationen

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