Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/ Neiße fassten in ihrer Sitzung am 17.12.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans Planteil 4 – Gemeinde Schöpstal, Bereich des Bebauungsplans "Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4".
Ziel des Änderungsverfahrens ist die Herstellung der Übereinstimmung zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung. Durch die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) wird im Bereich des gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren aufgestellten B-Planes "Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4" die Darstellung einer Wohnbaufläche in den FNP übernommen. Die neue Wohnbaufläche bindet unmittelbar an vorhandene Wohnbauflächen an.
Das Änderungsverfahren wird im zweistufigen Verfahren aufgestellt. Bestandteil des Verfahrens ist eine zweifache Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie eine Umweltprüfung.
Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplante entspricht mit ca. 0,4 ha der Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes und umfasst folgende Flurstücke:
- Flst. 15/5 und teilweise Flst. 20 der Gemarkung Ebersbach der Flur 4.
Zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans Planteil 4 – Gemeinde Schöpstal, Bereich des Bebauungsplans "Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4" bestehend aus einer Planzeichnung und einer Begründung Teil I und II in der Zeit vom
20.01.2025 bis 21.02.2025
beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße, Straße der Freundschaft 1 in 02923 Kodersdorf, Raum 304 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: geschlossen
Zusätzlich können die vollständigen Planentwurfsunterlagen während der öffentlichen Auslegung auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:
Während der Auslegung können beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplans Planteil 4 – Gemeinde Schöpstal, Bereich des Bebauungsplans "Eigenheime Flurstück 15/5 Gemarkung Ebersbach Flur 4" unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Kodersdorf, den 18.12.2025
M. Holl
Verbandsvorsitzender
Verwaltungsverband
Bauverwaltung
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Tel.: 035825 / 70034 o. 70032