Bebauungsplan Gemeinde Weinböhla Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 08/2018 "Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Weg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.10.2022 bis 06.11.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 08/2018 "Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Weg" Weinböhla

Erneute öffentliche Auslegung des geänderten Planentwurfes gemäß §4a Abs. 3 BauGB

Der am 14.10.2020 durch den Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08/2018 "Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Weg" in der Fassung vom 22.09.2020 wurde entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB vom 03. November 2020 bis einschließlich 04. Dezember 2020 öffentlich ausgelegt.

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Dabei gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend.

In Folge des Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 22.09.2020 wurden die öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Im Beteiligungsverfahren wurden Hinweise und Anregungen vorgetragen, die eine Änderung des Entwurfes erfordern. Dies betrifft insbesondere die Artenschutzrechtlichen Festsetzungen bzw. Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich (§9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB i.V.m §44 BNatSchG; §9 Abs. 1a BauGB) sowie die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB).

Aufgrund der Hinweise und Anregungen wurde der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 08/2018 "Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Weg" in der Fassung vom 08.08.2022 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) einschließlich Anlagen, erarbeitet und durch den Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla in seiner Sitzung vom 07.09.2022 gebilligt. Gemäß §4a Abs. 3 BauGB ist der geänderte Planentwurf erneut der Öffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zur Verfügung zu stellen.

Entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB wird der durch den Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla gebilligte Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 08/2018 "Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Weg" in der Fassung vom 08.08.2022 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) einschließlich Anlagen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht  öffentlich ausgelegt und zwar

Vom 04.10.2022 bis einschließlich 06.11.2022

in der Gemeindeverwaltung Weinböhla, Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla, Bauamt während folgender Zeiten:

Montag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag: 9.00  – 12.00 Uhr         

Parallel dazu können auf der Internetseite im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/weinboehla/startseite die vollständigen Planunterlagen innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Weinböhla vorgebracht werden. Die Abgabe der Stellungnahme per E-Mail ist möglich, bitte an folgende Adresse: bauamt@weinboehla.de .

Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstückes / Gebäudes enthalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Beteiligungsfrist abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können sofern diese die Gemeinde Weinböhla nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Weinböhla, 20.09.2022

Zenker

Bürgermeister                                                                                                                                          

Kontaktperson

W.Werkplan GmbH,

Burgwartstraße 77a, 01705 Freital

Telefon: (0351) 658 50 403

E-Mail:info@architekturplan.de

Gemeinde Weinböhla

Bauamt / Bauleitplanung

Herr Hendrik Uteß

Telefon: (035243) 34332
E-Mail: bauamt@weinboehla.de

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