Bebauungsplan Gemeinde Weinböhla Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 08/2018 „Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Weg“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 03.11.2020 bis 04.12.2020
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan Nr. 08/2018 „Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Weg“ Weinböhla

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  1. Der Bebauungsplan Nr. 08/2018 „Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Weg“ Weinböhla wird im Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Dabei gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Außerdem findet gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung keine Anwendung. Der Standort für die geplante Wohnbebauung befindet sich im Anschluss an die bestehende Bebauung der Köhlerstraße Weinböhlas. Da die zulässige Grundfläche entsprechend § 19 BauNVO unter Berücksichtigung einer Grundflächenzahl von max. 0,4 unter 10.000 m² liegt, kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt werden.
  2. Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der am 14.10.2020 durch den Gemeinderat der Gemeinde Weinböhla gebilligte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 08/2018 „Wohnbebauung Thomas-Müntzer-Weg“ Weinböhla in der Fassung vom 22.09.2020, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) einschließlich der vorliegenden Anlagen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt, und zwar vom 03. November 2020 bis einschließlich 04. Dezember 2020 in der Gemeindeverwaltung Weinböhla, Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla, Bauamt während folgender Zeiten:

Montag: 9.00 - 12.00 Uhr und 13:00 - 15.00 Uhr

Dienstag: 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -18.00 Uhr

Mittwoch: 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr

Donnerstag: 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -16.00 Uhr

Freitag: 9.00 -12.00 Uhr

Parallel dazu können auf der Internetseite der Gemeinde Weinböhla unter www.weinboehla.de bzw. im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung die vollständigen Planunterlagen innerhalb des genannten Zeitraumes eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Weinböhla vorgebracht werden. Die Abgabe der Stellungnahme per E-Mail ist möglich, bitte an folgende Adresse:

bauamt@weinboehla.de

Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und ge­gebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stel­lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksich­tigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsge­richtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Weinböhla, 15.10.2020

Zenker

Bürgermeister           

Kontaktperson

W.Werkplan GmbH,

Burgwartstraße 77a, 01705 Freital

Telefon: (0351) 658 50 403

E-Mail:info@architekturplan.de

Gemeinde Weinböhla

Bauamt / Bauleitplanung

Herr Hendrik Uteß

Telefon: (035243) 34332
E-Mail: bauamt@weinboehla.de

Gegenstände

Übersicht
  • Rechtsplan Teil A, Teil B
  • Begründung Teil C
  • Bekanntmachung
  • Planung Biotop und Artenschutzmaßnahmen
  • Bodengutachten
  • Schalltechnische Untersuchung
  • Artenschutz - Zwischenbericht
  • Artenschutzprüfung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.