Bebauungsplan Stadt Wolkenstein Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Caravanplatz"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.01.2024 bis 23.02.2024
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Caravanplatz“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein hat in seiner Sitzung am 6. März 2023 mit Beschluss Nr. 08/2023 den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Caravanplatz“ in der Fassung vom 10.02.2023 mit Begründung und Anlagen gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Auf Grund von Formfehlern muss die Auslegung wiederholt werden. 

Der 2. Entwurf vom 08.01.2024 wird ausgelegt.

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand des Kurbades Warmbad, auf einer ungenutzten Grünfläche und grenzt an die Freiflächen der Bundesknappschaftskurklinik an. Der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplanes umfasst die Flurstücksnummer 480/5 der Gemarkung Gehringswalde sowie die zum Nachweis der gesicherten Erschließung erforderlichen Teilflächen der Flurstücke 533/3, 481/3, 481/6 und 481/8 der Gemarkung Gehringswalde.

In der Zeit vom 22. Januar 2024 bis zum 23. Februar 2024 werden der 2. Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Caravanplatz“

in der Fassung vom 08.01.2024 mit Begründung und Anlagen einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen über das Internetportal der Stadt Wolkenstein unter: www.stadt-wolkenstein.de sowie über das Zentrale Internetportal des Landes: www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein, zu jedermanns Einsicht während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:

Montag                       09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag                     09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                     09:00 – 12.00 Uhr

Donnerstag                 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag                        09:00 – 12:00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgetragen werden. Sie sollen elektronisch an bauamt@stadt-wolkenstein.de übermittelt werden. Die Stellungnahmen können bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Caravanplatz“ gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadtverwaltung Wolkenstein deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Neben dem 2. Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan

„Caravanplatz“ und seiner Begründung einschließlich Umweltbericht sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar.

Schutzgüter allgemein

-           Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 17.10.2022 (Vorhaben entspricht den Erfordernissen der Raumordnung; Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet “Oberes Zschopau- und Preßnitztal” ist nicht erforderlich – Abstimmung mit LRA ERZ; Zulässigkeit des Vorhabens im Heilquellenschutzgebiet sind mit Landratsamt abgestimmt

-           Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.11.2022 (Kleinkläranlage außerhalb der Heilwasserschutzzone, Versickerungsnachweis liegt vor, Abstand von Feuerstätten zum Wald > 30 m wird eingehalten), Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 31.05.2023 bestätigt die Einhaltung des Abstandes der Gebäude zum Wald von ca. 33 m

Schutzgut Boden/ Geologie (und Fläche)

-           Abfallbezogene Untersuchung Boden vom 13.02.2021, IB Neubert & Co. GmbH (laboranalytische Untersuchung der Probe und Felduntersuchung ergibt keinerlei anthropogene Auffälligkeiten)

-           Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 21.09.2022: (Vorhaben liegt im Erlaubnisfeld „Erzgebirge", Auswirkungen sind nicht zu erwarten; Altbergbau/ Hohlraumgebiete: Vorhaben liegt im alten Bergbaugebiet; keine stillgelegten bergbaulichen Anlagen bekannt; nichtrisskundige Grubenbaue in Tagesoberflächennähe sind nicht auszuschließen) Stellungnahme zum 1. Entwurf vom 03.04.2023 verweist auf die Stellungnahme vom 21.09.2022, welche weiterhin gültig ist

-           Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 2.11.2022 (Hinweise zur Versickerung von gereinigtem Schmutzwasser und Niederschlagswasser beachten, Berücksichtigung geologische Hinweise: Anforderungen zum Radonschutz angemessen beachtet)

-           Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 31.05.2023 (Verweis auf die am 01. August 2023 in Kraft getretene Mantelverordnung wurde aufgenommen, seitdem gilt die BBodSchV n.F.)

Schutzgut Klima und Luft

-           Eine Beeinträchtigung der Luftqualität kann vernachlässigt werden. Die Maßnahme hat auf das Lokalklima der Umgebung keine Auswirkungen.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

-           Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.11.2022 (Vorhaben befindet sich im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Oberes Zschopautal mit Preßnitztal"; naturnahes ausdauerndes nährstoffreiches Kleingewässer im Plangebiet ist ein gesetzlich geschütztes Biotop gem. § 30 Abs. 2 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG); vorgeschlagene naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme ist geeignet u. zielführend, Ausführungen und Schlussfolgerungen zum Artenschutz sind umfassend und nachvollziehbar) Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 31.05.2023 (festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und -flächen werden gemäß §17 Abs. 6 BNatSchG im Kompensationsflächenkataster (KoKaNat) des Freistaates Sachsen erfasst)

-           Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.11.2022 (Referat Siedlungswasserwirtschaft - gesicherte Abwasserentsorgung (Schmutz- und Niederschlagswasser) ist Voraussetzung für die Zustimmung zur Errichtung von baulichen Anlagen in der Schutzzone III des Heilquellenschutzgebietes - Nachweise wurden vorgelegt)

-           Artenschutzgutachten IB Eigner (Festlegung von Ersatzmaßnahmen für Fledermäuse, Nistmöglichkeiten und Amphibien; ökologische Baubegleitung),

-           Eingriffs- und Ausgleichsregelung IB Eigner (Bilanzierung und daraus folgende Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet)

-           Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 18.10.2022 (Gebiet mit besonderer avifaunistischer Bedeutung)

Schutzgut Mensch

-           Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.11.2022 (Referat Immissionsschutz: keine Einwände oder Bedenken; durch Festsetzungen im VBP ist nach immissionsschutzrechtlicher Sicht gesichert, dass an den Kureinrichtungen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm von tagsüber 45 dB(A) und nachts 35 dB(A) eingehalten werden.

-           Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.11.2022 (Referat Brandschutz: Bestätigung der beschriebenen Löschwasserversorgung- Hydrant 11)

-           Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.11.2022 (Referat Senioren- und Behindertenbeauftragte: der öffentliche Raum ist nach gesetzlichen Regelungen barrierefrei zu gestalten.)

-           Festlegungen zur vorgeschriebenen Nachtruhe von 22.00 - 6.00 Uhr, mögliche Kontrolle durch die Anwesenheit des Platzbetreibers bzw. einer Aufsichtsperson im Wohnhaus vor Ort

Schutzgut Wasser

-           Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 17.10.2022 (Lage im Heilquellenschutzgebiet - Abstimmung mit der Fachbehörde ist erfolgt - Zulässigkeit unter Beachtung von Beschränkungen)  

-           Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.10.2022 (Referat Siedlungswasserwirtschaft – Schmutzwasserentsorgung über eine vollbiologische Kläranlage mit Versickerung außerhalb der Heilwasserschutzzone. Der Standort der Kläranlage liegt außerhalb der Schutzzonen III und B der Heilquelle. Die Anforderungen an die Leitung gemäß DWA A 142 beachten. Der Versickerungsnachweis liegt vor.)

-           Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.10.2022 (Referat Siedlungswasserwirtschaft – Die Einleitung des Niederschlagswassers in Teich ist aus naturschutzrechtlicher Sicht möglich. Der Mengennachweis zum Niederschlagswasser liegt vor. Die Entwässerung der Zufahrtswege/Stellplätze erfolgt mittels breitflächiger Versickerung (versickerungsfähige Beläge).

-           Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.10.2022 (Referat Gesundheitsdienst: Der gewählte Standort liegt in der SZ II der Heilquelle Warmbad, mit Schreiben des SG Siedlungswasserwirtschaft vom 01.06.2022 wurde der Beplanung des Gebietes zugestimmt. Hinweis: keine negative Beeinträchtigung für das Heilquellenwasser)

-           Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.10.2022 (Referat Gesundheitsdienst: Hinweis zur Einhaltung der Immissionsschutzanforderungen wegen Nähe zur Kurklinik)

-           Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 03.10.2022 (Referat Gesundheitsdienst: Beachtung der Anforderungen zum Radonschutz)

-           Versickerungsnachweis gereinigtes Abwasser (Versickerung nicht in Heilwasser-schutzzone, nicht in LSG Oberes „Zschopautal und Preßnitztal“, nicht in Fauna-Habitat-Gebiet; Abstand zum Grundwasserleiter >10m; Versickerung am geplanten Standort möglich)

-           Mengennachweis Niederschlagswassereinleitung (IB Viertel) in abflusslosen Teich ist erbracht (Verdunstung > als Wasserzufluss bei Normalszenario 7 Tage und Neubau einer 10.000 l Zisterne)

- Wasserrechtlche Erlaubnis des Landratsamtes Erzgebirgskreis vom 03.11.2023  (vollbiologische Kläranlage mit 30 EGW und Versickerung in Sickergraben; beides außerhalb der Schutzzonen III und B der Heilquelle)

Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild

-           Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 18.10.2022 (Hinweis: das Vorhaben liegt in einem „archäologischen Relevanzbereich“ (neuzeitliche Hauswirtschaft [D-88050- 10]; spätmittelalterliche Siedlungsspuren und Neuzeit [D-88050-05]). Im Zuge der Erdarbeiten können sich archäologische Untersuchungen ergeben.)

 

Wolkenstein, 9. Januar 2024

Wolfram Liebing

Bürgermeister                                                           

Kontaktperson

Sachbearbeitein Bauamt

Jana Ufer

Markt 13

09429 Wolkenstein

E-Mail Adresse:    bauamt@stadt-wolkenstein.de

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