Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des Vorhaben- und Erschließungsplanes als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Caravanplatz“ nach § 10 Abs. 2 BauGB
Das Landratsamt des Erzgebirgskreises hat den vom Stadtrat in der Sitzung am 8. April 2024 als Satzung beschlossenen Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Caravanplatz“ in der Fassung vom 15.03.2024, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), mit Bescheid vom 17.06.2024, AZ: 01231-2024-34 nach § 10 Abs. 2 BauGB gültiger Fassung, genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Das Planungsgebiet liegt am westlichen Ortsrand des Kurortes Warmbad auf einer verwilderten, ungenutzten Grünfläche und grenzt an die Freiflächen der Knappschaftsklinik an.
Alle Interessierten können den genehmigten Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Caravanplatz“ mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung von diesem Tag an in der Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein während der unten angegebenen Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Montag 9:00 – 12:00 Uhr Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt www.stadt-wolkenstein.de sowie im Zentralen Internetportal des Landes https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich: - eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, - eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und - nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Wolfram Liebing Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung: Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der gültigen Fassung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies nicht, wenn: 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder Nr. 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraus-setzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Wolfram Liebing Bürgermeister Siegel
Bauamtsleiter
Jens Voigt
Markt 13
09429 Wolkenstein
E-Mail Adresse bauamt@stadt-wolkenstein.de