Bebauungsplan Stadt Wolkenstein Beschluss

Genehmigung B-Plan "Caravanplatz"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 19.10.2024 bis 31.12.2032
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Planzeichnung

Bekanntmachung
der Erteilung der Genehmigung des Vorhaben- und Erschließungsplanes als
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem
Grünordnungsplan „Caravanplatz“ nach § 10 Abs. 2 BauGB

Das Landratsamt des Erzgebirgskreises hat den vom Stadtrat in der Sitzung am
8. April 2024 als Satzung beschlossenen Vorhaben- und Erschließungsplan als
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan
„Caravanplatz“ in der Fassung vom 15.03.2024, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
und dem Textteil (Teil B), mit Bescheid vom 17.06.2024, AZ: 01231-2024-34 nach
§ 10 Abs. 2 BauGB gültiger Fassung, genehmigt.


Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der
Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.


Das Planungsgebiet liegt am westlichen Ortsrand des Kurortes Warmbad auf einer
verwilderten, ungenutzten Grünfläche und grenzt an die Freiflächen der Knappschaftsklinik
an.


Alle Interessierten können den genehmigten Vorhaben- und Erschließungsplan als
Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan
„Caravanplatz“ mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung von diesem Tag an
in der Stadtverwaltung Wolkenstein, Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein während der
unten angegebenen Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Montag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 9:00 – 12:00 Uhr

Gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung
und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt
www.stadt-wolkenstein.de
sowie im Zentralen Internetportal des Landes
https://buergerbeteiligung.sachsen.de zugänglich gemacht.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von
Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des
Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes
oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung
begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Wolfram Liebing
Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung:
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der gültigen
Fassung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig
zustande gekommen.
Dies nicht, wenn:
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder Nr. 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach
Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung
geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der
Satzung auf die Voraus-setzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensund
Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Wolfram Liebing
Bürgermeister Siegel

Kontaktperson

Bauamtsleiter 

Jens Voigt 

Markt 13 

09429 Wolkenstein 

E-Mail Adresse      bauamt@stadt-wolkenstein.de

Gegenstände

Übersicht
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Begründung

Informationen

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