Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Radeberg Öffentliche Auslegung

Aufhebung des vorhabenbez. Bebauungsplan Nr. 67 "Netto – Lebensmittelmarkt Radeberg, Dr. – Albert – Dietze – Str. 18“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.02.2024 bis 24.03.2024
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat in seiner Sitzung am 31.01.2024 mit Beschluss SR007-2024 die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 67 "Netto – Lebensmittelmarkt Radeberg, Dr. – Albert – Dietze – Str. 18“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, eine Aufhebungssatzung zu formulieren und die Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen. In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Um der Öffentlichkeit (auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, liegt der Entwurf der Aufhebungssatzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 67 "Netto – Lebensmittelmarkt Radeberg, Dr. – Albert – Dietze – Str. 18“, Stand 23.01.2024 in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

                                    vom 19.02.2024 – einschließlich 20.03.2024

in der Stadtverwaltung der Stadt Radeberg, Gang hinter dem Bürgerbüro, zur Ein­sichtnahme öffent­lich aus.

Die Auslegungsunterlagen sind während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Ra­deberg

Montag  und Mittwoch:

08.30 - 11.15 und 12.00 - 16.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag:

08.30 - 11.15 und 12.00 - 18.00 Uhr

Freitag:

08.30 - 11.15 und 12.00 - 14.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich zugänglich . Zusätzlich können die Planunterlagen im Internet im Beteiligungsportal des Landes Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de) und auf der homepage der Stadt Radeberg (www.radeberg.de / Politik & Ortsrecht / Beteiligungen und öffentliche Auslegungen) eingesehen werden.

Während dieses Zeitraumes können von Jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken schriftlich (auch über die elektronischen Medien, z.B. e-mail: u.vogel@stadt-radeberg.de oder info@radeberg.de oder im Beteiligungsportal des Landes Sachsen) oder auch während der Dienststunden nach erfolgter Terminvereinbarung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass unter Anwendung von § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Folgende umweltbezogenen Informationen sind bei der Stadtverwaltung Radeberg verfügbar und bei Frau Vogel - Bauamt - nach erfolgter Terminvereinbarung während der Sprechzeit einsehbar:

  • Aussagen zu geschützten Landschaftsbestandteilen der Großen Kreisstadt Radeberg mit den Ortsteilen Liegau – Augustusbad, Großerkmannsdorf, Ullersdorf
  • Aussagen des Landschaftsplanes zu Landschaftsfaktoren (Boden, Geologische Ausgangssituation, Relief, Bodentypen, Vorbelastungen, Bewertung / derzeitige Empfindlichkeit, Grundwasser / Oberflächenwasser, Ausgangszustand des Grundwassers, Ausgangssituation Oberflächenwassers, Empfindlichkeit / Gefährdung des Grundwassers, Vorbelastung der Oberflächengewässer, Klima / Lufthygiene, Arten und Biotope,  potentiell natürliche Vegetation, Arten- und Biotopbestand ausgewählter Räume, weitere Tierartvorkommen im Gemarkungsgebiet Radeberg, Straßenbaumbestand, Biotopverbund, Landschaftsbildbewertung, Landschaftsbildbewertung der Teilräume, Bewertung der Erholungseignung der Teilräume)
  • Zusammenstellung und Aussagen zu Altlastenverdachtsflächen im Gemarkungsgebiet Radeberg
  • Aussagen zum Klima
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für den Goldbach im Bereich der Gemarkung Großerkmannsdorf
  • Grundlagen für eine Hochwasserschutzkonzeption für das Dorfwasser im Ortsteil Ullersdorf
  • Hochwasserschutzkonzeption für die Große Röder

Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für Radeberg, Große Röder, Gefahr durch Überschwemmung, Stand 12/2021, Planverfasser: Fichtner Water & Transportation GmbH

Kontaktperson

Frau Ute Vogel
Telefon: +49 3528 450250
E-Mail: u.vogel@stadt-radeberg.de

Frau Uta Schellhorn
Telefon: +49 3528 450260
E-Mail: u.schellhorn@stadt-radeberg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches
  • Teil A - Planzeichnung
  • Teil B - textliche Festsetzungen
  • Teil C - Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang