Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Meißen für Teilbereiche der Bebauungspläne „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen Cölln" Teil 1 und 2 (Parallelverfahren) gemäß§ 8 Abs. 3 BauGB
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Meißen für Teilbereiche der Bebauungspläne „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen Cölln" Teil 1 und 2 (Parallelverfahren) gemäß§ 8 Abs. 3 BauGB (Beschluss-Nr. 23/7 /177) beschlossen. Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes dient der Revitalisierung der Gewerbebrache an der Fabrikstraße. Im Rahmen der „Quartiersentwicklung Meißen-Cölln" wird am Standort die Einordnung von Wohnnutzungen, Dienstleistungsflächen, Gewerbe und Einzelhandelsnutzungen angestrebt. Die Standortentwicklung entspricht dem Grundsatz zur Vermeidung der Neuinanspruchnahme von Freiflächen (Innen- vor Außenbereichsentwicklung). Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Meißen vom Juni 2006 (angepasst im Dezember 2019) sind die Geltungsbereiche der Bebauungspläne als gewerbliche Baufläche dargestellt. Um die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 3 BauGB für die Aufstellung der Bebauungspläne im Parallelverfahren zu schaffen, muss gleichzeitig der rechtswirksame Flächennutzungsplan im betreffenden Ausschnitt geändert werden in Sonderbaufläche Handel, Verkehrsfläche-Straße und gemischte Baufläche.
Mit den Beschlüssen des Stadtrates zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Meißen für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße - Teil 1" am 08.12.2021 und für den Bereich des Bebauungsplans „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße - Teil 2" am 01.06.2022 wurde die Grundlage für den Start des Änderungsverfahrens geschaffen. Parallel zur Bearbeitung der beiden o. g. Bebauungspläne wurde der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 01.12.2023 gefertigt. Ferner beschloss der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen in seiner Sitzung am 07.02.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Meißen für den o.g. (Beschluss-Nr. 23/7 /177). Der Bereich der Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich in Meißen-Cölln, östlich der Fabrikstraße, zwischen Fürstengraben und Steinweg. Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Planausschnitt dargestellt. Gleichzeitig zum Planverfahren wird die Umweltprüfung durchgeführt. Öffentliche Auslegung Bei der Öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die öffentliche Auslegung zum Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Zeitraum vom 04.03.2024 bis einschließlich 07.04.2024
urch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf der Seite der Stadt Meißen unter www.stadt-meissen.de/de/auslegungen.html sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o. g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:
Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Entwurf von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an baudezernat@stadtmeissen.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an Stadt Meißen Baudezernat Markt 1 01662 Meißen zu senden oder während der Sprechzeiten im Baudezernat, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 118, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und EMail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Planunterlaqen Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung und die Begründung mit dem Umweltbericht.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Landschaftsplan der Stadt Meißen Der Landschaftsplan stellt die ökologische Grundlage für die Flächennutzungsplanung dar. Umweltbericht zur Teiländerung des Flächennutzungsplans Große Kreisstadt Meißen für den Bereich der Bebauungspläne „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, MeißenCölln Teil 1 & Teil 2" Dem Umweltbericht zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden. Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.
- umweltbezogene Stellungnahmen zu den Vorentwürfen Vorhabenbezogener Bebauungssplan „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln, Teil 1" und Bebauungsplan „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln, Teil 2" mit folgenden für die Flächennutzungsplanänderung relevanten inhaltlichen Schwerpunkten:
Landratsamt Meißen, Stellungnahmen vom 12.11.2021 und 14.07.2023:
Landesdirektion Sachsen, Stellungnahmen vom 08.11.2021 und 22.06.2023:
• Vorbehaltsgebiet vorbeugender Hochwasserschutz • Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz
Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge, Stellungnahmen vom 26.10.2021 und 20.06.2023:
Landesamt für Archäologie, Stellungnahme vom 20.10.2021
Sächsisches Oberbergamt, Stellungnahmen vom 26.01.2022 und 19.06.2023:
Meißen, den 08.02.2024
Olaf Raschke
Oberbürgermeister
Marina Jach
Stadtplanerin
Stadt Meißen, Baudezernat