Bebauungsplan Stadt Meißen Öffentliche Auslegung

Entwurf Bebauungsplan „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln – Teil 2“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.03.2024 bis 07.04.2024
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln – Teil 2“

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 aufgrund des § 2 BauGB den Entwurf zum Bebauungsplan „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln – Teil 2“ (Beschluss-Nr. 23/7/176) beschlossen.

Dieser Bebauungsplan dient der Revitalisierung der Gewerbebrache an der Fabrikstraße. Im Rahmen der „Quartiersentwicklung Meißen-Cölln" wird am Standort die Einordnung von Wohnnutzungen, Dienstleistungsflächen, Gewerbe und Einzelhandelsnutzungen angestrebt. Die Standortentwicklung entspricht dem Grundsatz zur Vermeidung der Neuinanspruch­nahme von Freiflächen (Innen- vor Außenbereichsentwicklung).

Im südlichen Bereich des Quartiers soll die Ansiedlung von Gewerbe, Dienstleistungen und Wohnnutzung erfolgen.

Ferner beschloss der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen in seiner Sitzung am 07.02.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln – Teil 2“ (Beschluss-Nr. 23/7/176).

Das Plangebiet liegt östlich der Fabrikstraße und ist 7,3 ha groß. Es umfasst die folgenden Flurstücke der Gemarkung Cölln:

152/5; 152/6 teilweise; 184/6 teilweise; 473; 473/1; 474/3; 474/4; 474/5; 486/2; 487/2

Das Gebiet des Bebauungsplanes wird begrenzt:   
 

- im Westen durch die Fabrikstraße

- im Norden durch das Plangebiet „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln –Teil 1“

- im Osten durch den Langen Graben

- im Süden durch den Steinweg.

Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Planausschnitt vom 15.12.2023 dargestellt.

Im Flächennutzungsplan der Großen Kreisstadt Meißen vom Juni 2006 (angepasst im Dezember 2019) ist das Gebiet als gewerbliche Baufläche/Bestand dargestellt. Planungsziel ist die Ansiedlung von Gewerbe, Dienstleistungen und Wohnen. Der Bebauungsplan schafft durch die planungsrechtlichen, grünordnungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen Baurecht und gewährleistet eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Er sichert zudem die Erschließung.

Um die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 3 BauGB für die Aufstellung der Bebauungspläne im Parallelverfahren zu schaffen, muss gleichzeitig der rechtswirksame Flächennutzungsplan im betreffenden Ausschnitt geändert werden in Mischgebiet (Teil 2) und Verkehrsfläche Straße.

Gleichzeitig zum Planverfahren des Bebauungsplanes wird die Umweltprüfung durchgeführt.

Öffentliche Auslegung

Bei der Öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln – Teil 2“ erfolgt im Zeitraum

                                      vom 04.03.2024 bis einschließlich 07.04.2024

durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet auf der Seite der Stadt Meißen unter www.stadt-meissen.de/de/auslegungen.html sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de. 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o. g. Zeitraum im Baudezernat der Stadtverwaltung Meißen (Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Erdgeschoss Foyer rechts) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:

Montag, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Dienstag                                                            8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag                                                               8 bis 12 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Entwurf von jeder Person Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an baudezernat@stadt-meissen.de übermittelt werden.

Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an

Stadt Meißen

Baudezernat

Markt 1

01662 Meißen

zu senden oder während der Sprechzeiten im Baudezernat, Leipziger Straße 10, 01662 Meißen, Zimmer 118, zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Werden Stellungnahmen nicht während der Veröffentlichungsfrist abgegeben, können diese bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Planunterlagen

Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung mit den Anlagen und der Umweltbericht.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan        
    „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln, Teil 2"

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche und Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.

Wesentliche Ergebnisse der Umweltprüfung sind:

  1. Mit der Umsetzung des Bebauungsplans „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln, Teil 2“ sind kompensationspflichtige Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Dies betrifft insbesondere die Überplanung der bestehenden Biotoptypen. Des Weiteren erfolgt durch Neuversiegelung ein Eingriff in die Schutzgüter „Boden“ sowie „Fläche“.
  1. Der vorhandene Biotopbestand eignet sich aufgrund der vorhandenen Störungen als Lebensraum für Tiere nur eingeschränkt. Dennoch gehen mit der Umsetzung der Planung Lebensräume verloren, insbesondere im Bereich des Offenlandes (Freibrüter, Nachtkerzenschwärmer, Zauneidechse). Lebensräume entlang des Langen Grabens werden zudem teilweise beeinträchtigt (alter Gehölzbestand als Quartier für Gehölzbrüter und Fledermäuse; Strukturen für Kleinsäuger und Biber). Die artenschutzrechtlichen Belange wurden analog zur vorzeitigen Baufeld­freimachung bereits vorgezogen betrachtet. Es wurden Relevanzen der Zauneid­echse, des Nachtkerzenschwärmers, des Neuntöters und der Fledermäuse festgestellt. Daher erfolgte die Konzeption und bereits teilweise eine ökologische Bauüberwachung der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Dokumente des Naturschutzinstituts Dresden vom 31.05.2023, 27.03.2023 und 21.11.2023. Basierend hierauf erfolgte eine Artenschutzrechtliche Entscheidung (Akten­zeichen 364.621-1411/2014-16193/2021-38477/2023) des Sachgebietes Natur­schutz des Landratsamts Meißen, welche die Belang vollständig abhandelt. Somit wird festgestellt, dass die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG für die artenschutzrechtlich relevanten Arten der
  • terrestrische Säugetiere
  • Fledermäuse
  • Amphibien
  • Käfer
  • Libellen
  • Weichtiere
  • Schmetterlinge
  • Reptilien
  • Europäische Brutvögel

durch das Vorhaben nicht erfüllt sind. Die Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen können der Artenschutzrechtlichen Entscheidung entnommen werden.

  1. Folgende Maßnahmen sind zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Naturhaushalt vorgesehen:
  • M1: Staudenflur trockenwarmer Standorte als Extensivhabitat für Zauneid­echse, Nachtkerzenschwärmer und Neuntöter
  • Pflanzgebot 1: Begrünung nicht überbaubarer Grundstücksflächen
  • Pflanzgebot 2: Baumpflanzungen
  • Pflanzgebot 3: Dachbegrünung
  1. Folgende externe Ausgleichsmaßnahmen sind zum Ausgleich und Ersatz für die Eingriffe in den Naturhaushalt vorgesehen:
  • EM1: Entsiegelung zweier Brücken über den Langen Graben
  • EM 2: Habitatverbundpflanzung für Fledermäuse in der Gemarkung Gauernitz Flst. 395
  1. Bei Durchführung der im Umweltbericht genannten Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbleiben keine erheblichen nachteiligen Umwelt­auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB.
  1. Die Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten wurde geprüft.
    Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine FFH-Gebiete bzw. keine Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete). Das nächstgelegene FFH-Gebiet ist das Gebiet „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Nr. 4545-301), welches in einer Entfernung von 700 Metern im Westen des Plangebietes liegt. Es überlagert sich mit dem nächstgelegenen SPA-Gebiet, welches ebenfalls als „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg (EU-Nr. 4545-452)“ benannt ist.             
    Es ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der beiden Natura 2000-Gebiete. Es erfolgt keine direkte Flächeninanspruchnahme durch den Bebauungsplan. Beeinträchtigungen durch Immissionen (Störungen durch Lärm, Licht, Bewegungsunruhe, Stoffimmissionen über den Luftpfad) können aufgrund der Entfernung sowie der vorhandenen Störwirkungen der zwischen den Schutzgebieten und dem Vorhabensgebiet liegenden städtischen Siedlungsbereiche ausgeschlossen werden. Das Schmutzwasser aus den Bauflächen wird über die örtliche Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage geführt. Anfallendes Regenwasser wird innerhalb des Plangebietes zurückgehalten und versickert.  
    Im Ergebnis kann ausgeschlossen werden, dass der Bebauungsplan zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele von FFH- und SPA-Gebieten führt. Es wurde daher von einer FFH- bzw. SPA-Verträglichkeits­prüfung abgesehen.
  • Nachträgliche Zulassung Eingriff durch flächige Gehölzbeseitigung vom 24.04.2023
  • Artenschutzrechtliche Unterlagen
        • Faunistische Untersuchungen auf dem Gelände vom 23.11.2022 und 31.05.2023
        • Untersuchungen von Gebäuden vom 05.04.2022
        • Ökologische Baubegleitung - Maßnahmen für Zauneidechse, Glattnatter und Nachtkerzenschwärmer vom 27.03.2023
        • Artenschutzrechtliche Entscheidung für die Erschließung der Flächen vom 14.08.2023
        • Bericht zur Ökologischen Baubegleitung vom 21.11.2023
  • Baugrundgutachten vom 25.10.2022
  • Wassertechnische Berechnungen vom Oktober 2023
  • Verkehrsuntersuchung vom 07.11.2023
  • Schallgutachten vom 04.12.2023
  • Staubgutachten vom Dezember 2023
  • umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Revitalisierung Quartier Fabrikstraße, Meißen-Cölln, Teil 2" mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:

Landratsamt Meißen, Stellungnahme vom 14.07.2023:

  • Niederschlagswasserentsorgung, Versickerung
  • Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiet der Elbe
  • Gewässerrandstreifen
  • Standort im Sächsischen Altlastenkataster erfasst, nutzungsbezogene Gefährdungsabschätzung
  • Berücksichtigung Schallschutz
  • Berücksichtigung Luftreinhaltung aufgrund Benachbarung mehreren staubenden immissionsschutzrechtlich genehmigter Anlagen

Landesdirektion Sachsen, Stellungnahmen vom 22.06.2023

  • gemäß Regionalplan Lage im Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz: Sichtbereiche zu und von historischen Kulturdenkmalen in weiträumig sichtexponierter Lage (Albrechtsburg Meißen) und Sichtexponierter Elbtalbereich mit Sichtbereichen
  • gemäß Regionalplan ca. 100 m östlich Vorranggebiet Rohstoffabbau RA 45 Granit Meißen/Steinweg: Berücksichtigung Schallschutz und Luftreinhaltung
  • gemäß Regionalplan Lage im Vorbehaltsgebiet vorbeugender Hochwasserschutz mit der Funktion Anpassung von Nutzungen - geringe Gefahr
  • Überschwemmungsgebiet der Elbe, gemäß Gefahrenhinweiskarte für die Raumplanung bei Extremhochwasser Überflutung in Teilen des Plangebietes

Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge, Stellungnahmen vom 20.06.2023

  • Lage im Vorbehaltsgebiet vorbeugender Hochwasserschutz mit der Funktion Anpassung von Nutzungen - geringe Gefahr
  • berührt Vorranggebiet Kulturlandschaftsschutz: Sichtbereiche zu und von historischen Kulturdenkmalen in weiträumig sichtexponierter Lage (Albrechtsburg Meißen) und Sichtexponierter Elbtalbereich mit Sichtbereichen

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahmen vom 12.07.2023:

  • Hinweise zu Geologie, Hydrogeologie und natürlicher Radioaktivität
  • Versickerung

Sächsisches Oberbergamt, Stellungnahme vom 19.06.2023

  • Lage < 300 m zu Granitbruch Meißen-Cölln und somit im Einwirkungsbereich (Staub, Lärm, Sprengerschütterungen, Steinflug)

BUND, Stellungnahme vom 24.06.2023

  • Durchgrünung
  • Begrenzung der Versiegelung
  • Niederschlagswasserversickerung
  • Berücksichtigung Artenschutz
  • Klimaauswirkungen
  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

Meißen, den 08.02.2024

Olaf Raschke                                                                                                         

Oberbürgermeister

Kontaktperson

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Stadt Meißen, Baudezernat

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