Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel Frühzeitige Beteiligung

"Windfeld Börnersdorf"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.04.2022 bis 10.05.2022
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans „Windfeld Börnersdorf“ zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.03.2022 mit Beschluss Nr. 546/22 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Windfeld Börnersdorf“ in der Fassung vom 10.02.2022 gebilligt und die Auslage des Vorentwurfs zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Mit diesem Bebauungsplan soll die städtebaulich geordnete Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel unter Berücksichtigung der Belange der Bürger und der Umwelt langfristig gesichert werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 94/7, 95, 133, 134, 135/1, 136, 137/8, 158/15, 159/17, 159/18, 174/12 der Gemarkung Börnersdorf vollständig und die Flurstücke 127, 128, 129, 130, 131, 152/12, 153/17, 158/14, 159/16, 163/16, 164/13, 166/16, 169/17, 174/11, 175/13, 179/12, 181/8, 182/9, 183/14, 185/16, 190/7 der Gemarkung Börnersdorf teilweise.

Die frühzeitige Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom

08.04.2022 bis einschließlich 10.05.2022

in der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, Rathaus Berggießhübel, Abteilung Bauverwaltung, Ladenberg 7, Erdgeschoss während folgender Zeiten:

Dienstag             09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag        09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag                 09:00 bis 12:00 Uhr.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Windfeld Börnersdorf“ Envipro Project GmbH & Co. KG Dresden vom 10.02.2022 – mit der Bestandsbeschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen.

Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel (www.stadt-bgb.de) und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplans zu nehmen und Hinweise oder Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen (unter Beachtung der geltenden Coronavirus Hygiene- und Verhaltensregeln). Zu den geltenden Zugangsvorschriften finden Sie aktuelle Hinweise auf unserer Homepage oder erhalten diese bei telefonischer Rücksprache (035023-66842). Hinweise und Anregungen können auch per E-Mail an das Planungsbüro (bplan@envipro.info) gesendet werden. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Th. Peters

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel

Königstraße 5

01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.