Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans „Windfeld Börnersdorf“ zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 03.03.2022 mit Beschluss Nr. 546/22 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Windfeld Börnersdorf“ in der Fassung vom 10.02.2022 gebilligt und die Auslage des Vorentwurfs zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Mit diesem Bebauungsplan soll die städtebaulich geordnete Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel unter Berücksichtigung der Belange der Bürger und der Umwelt langfristig gesichert werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 94/7, 95, 133, 134, 135/1, 136, 137/8, 158/15, 159/17, 159/18, 174/12 der Gemarkung Börnersdorf vollständig und die Flurstücke 127, 128, 129, 130, 131, 152/12, 153/17, 158/14, 159/16, 163/16, 164/13, 166/16, 169/17, 174/11, 175/13, 179/12, 181/8, 182/9, 183/14, 185/16, 190/7 der Gemarkung Börnersdorf teilweise.
Die frühzeitige Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes erfolgt zu jedermanns Einsicht und Erörterung in der Zeit vom
08.04.2022 bis einschließlich 10.05.2022
in der Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel, Rathaus Berggießhübel, Abteilung Bauverwaltung, Ladenberg 7, Erdgeschoss während folgender Zeiten:
Dienstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr.
Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen zur Einsichtnahme vor:
Zusätzlich sind die kompletten Planungsunterlagen auch auf der Homepage der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel (www.stadt-bgb.de) und dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglichkeit, Einsicht in die Planunterlagen des Bebauungsplans zu nehmen und Hinweise oder Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen (unter Beachtung der geltenden Coronavirus Hygiene- und Verhaltensregeln). Zu den geltenden Zugangsvorschriften finden Sie aktuelle Hinweise auf unserer Homepage oder erhalten diese bei telefonischer Rücksprache (035023-66842). Hinweise und Anregungen können auch per E-Mail an das Planungsbüro (bplan@envipro.info) gesendet werden. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.
Th. Peters
Bürgermeister
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
Königstraße 5
01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel