Bebauungsplan Gemeinde Spreetal Öffentliche Auslegung

„Sondergebiet Solarenergie Spreetal“ - 1. Änderung (März 2026)

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 22.04.2026 bis 22.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

B e k a n n t m a c h u n g

Über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans

„Sondergebiet Solarenergie Spreetal“, 1. Änderung (März 2026)

Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

Der Gemeinderat Spreetal hat in der Sitzung am 29.10.2024 beschlossen den Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Spreetal“ in Anwendung von § 2 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch im vereinfachten Verfahren zu ändern. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Solarenergie Spreetal“, 1. Änderung der Gemeinde Spreetal (Stand: März 2026), bestehend aus Planzeichnung und Begründung,

während der Veröffentlichungsfrist

vom 22.04.2026 bis einschließlich zum 22.05.2026

im Internet

und

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der

Gemeindeverwaltung Spreetal

Ortsteil Burgneudorf

kleiner Beratungsraum im 1. Obergeschoss

Spremberger Straße 25

02979 Spreetal

während folgender Dienstzeiten:

Montag und Mittwoch    09.00 Uhr – 13.00 Uhr

Dienstag                      09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag                  09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr

Freitag                         09.00 Uhr – 12.00 Uhr

oder außerhalb der Dienstzeiten, nach Vereinbarung.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorgebracht werden können,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Marco Beer

Bürgermeister

Kontakt

J.Wündrich

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