Bebauungsplan Gemeinde Spreetal Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungsbereich Süd 2“ der Gemeinde Spreetal

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 12.11.2025 bis 15.12.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

B e k a n n t m a c h u n g

über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans

„Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungsfläche Süd 2“

der Gemeinde Spreetal (Stand: August 2025)

gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Im Vorentwurf des Bebauungsplans „Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungsfläche Süd 2“ der Gemeinde Spreetal (Stand: August 2025) wurden Änderungen aus der frühzeitigen Beteiligung übernommen, die nicht die Grundzüge der Planung betreffen oder keine/geringere Auswirkungen auf die Betroffenen haben (u.a. Anpassung des Geltungsbereiches).

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird nun der Entwurf des Bebauungsplans „Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungsfläche Süd 2“ der Gemeinde Spreetal (Stand: August 2025), bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht mit Anlagen,

während der Veröffentlichungsfrist

vom 12.11.2025 bis einschließlich zum 15.12.2025

im Internet

und

  • auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der

Gemeindeverwaltung Spreetal

Ortsteil Burgneudorf

kleiner Beratungsraum im 1. Obergeschoss

Spremberger Straße 25

02979 Spreetal

während folgender Dienstzeiten:

Montag und Mittwoch   09.00 Uhr – 13.00 Uhr

Dienstag                      09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag                  09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr

Freitag                         09.00 Uhr – 12.00 Uhr

oder außerhalb der Dienstzeiten, nach Vereinbarung.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen zur Einsichtnahme vor:

  1. Umweltbericht mit Anlagen, Stand: 18.08.2025
  2. Geotechnische Stellungnahme Einschätzung Versickerungsfähigkeit (GMB GmbH), Stand: 19.01.2024
  3. Machbarkeitsstudie Versickerung als Grundlage für die Ausarbeitung der Bebauungspläne mit Beispielrechnung (IPRO), Stand: 28.03.2024
  4. Bewertung der Auswirkungen der Flächenversiegelung der Bebauungsfläche SÜD 2 auf die Sanierung im Werkgelände Schwarze Pumpe (Umweltplanungs- und Betriebsgesellschaft mbH Vogtland), Stand: 01.08.2024
  5. Schalltechnisches Gutachten (IDU), Stand: 27.06.2025
  6. Neubau von 2 GWM südlich des Industrieparks Schwarze Pumpe - PLANUNG (Umweltplanungs- und Betriebsgesellschaft mbH Vogtland), Stand: 21.07.2025
  7. Stellungnahme des Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Stand: 24.06.2024
  8. Stellungnahme der Lausitz Energie Bergbau AG, Stand: 03.07.2024
  9. Stellungnahme Landratsamt Bautzen, Stand: 01.07.2024
  10. Stellungnahme Landesdirektion Sachsen (Raumordnungsbehörde), Stand: 24.06.2024
  11. Stellungnahme Landesdirektion Sachsen (Bergbau, Bergbaufolgen, Grundwasser), Stand: 22.07.2024
  12. Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stand: 27.06.2024
  13. Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen., Stand: 10.06.2024
  14. Stellungnahme Sächsischer Heimatschutz e.V., Stand: 01.07.2024
  15. Stellungnahme Staatsbetrieb Sachsenforst, Stand: 26.06.2024
  16. Stellungnahme Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Stand: 20.06.2024, abgegeben im Rahmen der Beteiligung zur 2. Änderung des FNP der Gemeinde Spreetal
  17. Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt, Stand: 19.06.2024, abgegeben im Rahmen der Beteiligung zur 2. Änderung des FNP der Gemeinde Spreetal

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich in (1), (2), (3), (4), (5), (6), (7), (8), (9), (10), (11), (12), (14), (16) und (17),
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Geologie, Altlasten, Bodenschutz, Bodennutzung, Oberflächen- und Grundwasser, Schutzgebiete, Bergbaugebiete, Niederschlagswasserversickerung, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

  • finden sich in (1), (10) und (16),
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: klimatischen Gegebenheiten vor Ort bzw. dessen Umgebung, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

  • finden sich in (1), (10) und (16),
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Bestandssituation vor Ort, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Flora und Fauna, Biotope sowie Schutzgebiete:

  • finden sich in (1), (7), (8), (9), (10), (11), (12), (14), (15) und (16),
  • es werden Aussagen getroffen zu: aktuelle Flächennutzungen (Biotoptypen), Waldflächen im Sinne des SächsWaldG (u.a. Waldfunktionen, Holz- und Nichtholzbodenflächen), vorkommende Tierarten, geschützte Biotope, Schutzgebiete, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs-, Minderungs-, Schutz und Kompensationsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • finden sich in (1), (5), (8), (9), (10), (12) und (14)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Emissionsbelastungen, natürliche Radioaktivität, Verkehr, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich in (1), (9) und (13)
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter (archäologische Kulturdenkmale, Baudenkmale) im und angrenzend am Plangebiet, erforderliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorgebracht werden können,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Burgneudorf, 11.11.2025 

Marco Beer

Bürgermeister

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