Bebauungsplan Gemeinde Spreetal Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan „Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungsbereich Süd 2“ der Gemeinde Spreetal

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 09.07.2024 bis 12.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungsbereich Süd 2“ der Gemeinde Spreetal

Der Gemeinderat der Gemeinde Spreetal beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungsbereich Süd 2“. Mit dem Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen zur Erweiterung des Industrieparks Schwarze Pumpe geschaffen und die Voraussetzungen für eine industrielle Großansiedlung am Standort ermöglicht werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungsbereich Süd 2“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung mit Anlagen sowie dem Umweltbericht mit Anlagen, jeweils in der Fassung vom 30.04.2024, während der Veröffentlichungsfrist: vom 09.07.2024 bis einschließlich zum 12.08.2024 im Internet:


- auf der Homepage der Gemeinde Spreetal unter www.spreetal.de und
- auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.-sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Spreetal Ortsteil Burgneudorf Kleiner Beratungsraum im 1. Obergeschoss Spremberger Straße 25 02979 Spreetal Während folgender Dienstzeiten:

Montag und Mittwoch: 09.00 Uhr – 13.00 Uhr

Dienstag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr

Freitag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

oder außerhalb der Dienstzeiten, nach Vereinbarung. Es wird darauf hingewiesen:


1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorgebracht werden können,
3. dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutzverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Burgneudorf, den 28.06.2024

Marco Beer

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Wündrich

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.