Flächennutzungsplan Gemeinde Spreetal Frühzeitige Beteiligung

2. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Spreetal

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 09.07.2024 bis 12.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Spreetal

Der Gemeinderat der Gemeinde Spreetal beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2022 die Einleitung des Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungs-bereich Süd 2“, dessen Aufstellungsbeschluss in der selbigen Sitzung gefasst wurde. Ziel der Änderung des FNP ist eine Korrektur der Flächendarstellung im wirksamen FNP, um eine übereinstimmende Planungsabsicht zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleit-planung im Geltungsbereich herzustellen. Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf der 2. Änderung des FNP der Gemeinde Spreetal, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit integriertem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 30.04.2024, während der Veröffentlichungsfrist: vom 09.07.2024 bis einschließlich zum 12.08.2024 im Internet:


- auf der Homepage der Gemeinde Spreetal unter www.spreetal.de und
- auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.-sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Spreetal Ortsteil Burgneudorf Kleiner Beratungsraum im 1. Obergeschoss Spremberger Straße 25 02979 Spreetal Während folgender Dienstzeiten:

Montag und Mittwoch: 09.00 Uhr – 13.00 Uhr

Dienstag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr

Freitag: 09.00 Uhr – 12.00 Uhr

oder außerhalb der Dienstzeiten, nach Vereinbarung. Es wird darauf hingewiesen:


1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorgebracht werden können,
3. dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutzverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt. Burgneudorf, den 28.06.2024

Marco Beer

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Wündrich

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