Die von den Gemeinderäten der Gemeinde Spreetal am 25.05.2021 mit dem Gemeinderatsbeschluss GR/18-84/2021 beschlossene Fassung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spreetal wurde von der höheren Verwaltungsbehörde (Landratsamt Bautzen) mit Bescheid vom 13.05.2022 (Akt.-Z. 621.39:SPt-neu) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan wird am Tag der Bekanntmachung wirksam.
Jedermann kann den genehmigten Flächenutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ab dem 27.04.2024 in der Gemeindeverwaltung Spreetal, Spremberger Straße 25, in 02979 Spreetal/ OT Burgneudorf, während der folgenden Zeiten oder nach Terminvereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
Montag und Mittwoch 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.30 Uhr
Freitag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
oder außerhalb der Dienstzeiten, nach Vereinbarung.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Burgneudorf, den 04.04.2024
Manfred Heine
Bürgermeister -Siegel-
Herr Jens Wündrich Telefon: 035727/520-24 E-Mail: bau@spreetal.de