Bebauungsplan Gemeinde Spreetal Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan „Industriepark Schwarze Pumpe - Erweiterungsbereich Süd 5, nördlicher Teil“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.08.2023 bis 28.08.2023
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

des Vorentwurfes des Bebauungsplanes„Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungs-
fläche Süd 5 Nord“

Der Gemeinderat der Gemeinde Spreetal hat in der Sitzung am 25. Januar 2022 beschlossen, für das Gebiet „Industriepark Schwarze Pumpe – Erweiterungsfläche Süd 5 Nord“ einen Bebauungsplan (B-Plan) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im umfassenden Verfahren aufzustellen. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Das Plangebiet (siehe Übersichtsplan mit Geltungsbereich) grenzt im Norden an die Straße B des Indus- trieparks Schwarze Pumpe an. Im Westen befinden sich Gleis- anlagen, im Süden die Südstraße und im Osten grenzt das Gebiet an ein Gefluder und den „Solarpark Spreewitz“.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung von Industrie- und Gewerbebetrieben. In Erweiterung des Industriegebietes Spreewitz und des Industrieparkes Schwarze Pumpe sollen im Plangebiet ein Industriegebiet nach § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden.

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Spreetal 2004 und des-sen Fortschreibung (Entwurf 2018) ist die Fläche überwiegend als Waldfläche dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB liegen der Plan und die Be- gründung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Industrie- park Schwarze Pumpe – Erweiterungsfläche Süd 5 Nord“

vom 14.August 2023 bis einschließlich 28. August 2023

öffentlich aus.

Die Unterlagen können während folgender Zeiten bei der Gemeindeverwaltung, Spremberger Straße 25, 02979 Spreetal im Ortsteil Burg, im kleinen Beratungsraum im 1. Obergeschoss eingesehen werden:

Mo. +Mi.       9:00–13:00 Uhr

Di.                9:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr

Do.               9:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr

Fr.                9:00–12:00 Uhr

Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet, ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Vorentwurf kön- nen während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nieder- schrift vorgebracht werden. Die vollständigen Planungsunter- lagen sind auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Kontaktperson

Herr Krone (mks Architekten-Ingenieure GmbH)

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