Bebauungsplan Gemeinde Spreetal Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan „Industriegebiet Spreewitz“ – 2. Änderung

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.08.2023 bis 28.08.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes „Industriegebiet Spreewitz“, 2. Änderung

Der Gemeinderat Spreetal hat in seiner Sitzung am 20. Juli 2021 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Spreewitz“ vom 29. Oktober 1998 (1. Änderung 2008) gefasst. Die Bebauungsplanänderung erfolgt im umfassenden Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Die Änderung des Bebauungsplangebietes betrifft den Bereich östlich der Straße 10 sowie den südlichen Bereich entlang der Südstraße.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung von großflächigen Industrie- und Gewerbebetrieben und die Anlage eines Radweges an der Südstraße. Im Änderungsgebiet werden dafür ein Industriegebiet nach § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie eine öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. 

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Spreetal 2004 und dessen Fortschreibung (Entwurf 2018) ist die Fläche überwiegend als gewerbliche Baufläche dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB liegen der Plan und die Begründung des Vorentwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Spreewitz“

vom 14. August 2023 bis einschließlich 28. August 2023

öffentlich aus.

Die Unterlagen können während folgender Zeiten bei der Gemeindeverwaltung, Spremberger Straße 25, 02979 Spreetal im Ortsteil Burg, im kleinen Beratungsraum im 1. Obergeschoss eingesehen werden:

Mo. +Mi.     9:00–13:00 Uhr

Di.              9:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr

Do.             9:00–12:00 Uhr und 13:00–15:30 Uhr

Fr.              9:00–12:00 Uhr

Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet, ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zum Vorentwurf können während dieser Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die vollständigen Planungsunterlagen sind auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Kontaktperson

Herr Krone (mks Architekten-Ingenieure GmbH)

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