Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Obst-Erzeugerorganisationen
Das Kabinett hat am 27.06.2023 den Verordnungsentwurf der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Obst-Erzeugerorganisationen zur Anhörung freigegeben.
Mit der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Anerkennung von Obst-Erzeugerorganisationen vom 02.09.2005 wurde für die Kategorie Obst die Mindestanzahl der Erzeuger auf zehn herabgesetzt. Mit der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Verordnung über die Anerkennung von Obst-Erzeugerorganisationen soll die Mindestanzahl der Erzeuger auch für den Sektor Gemüse auf zehn festgesetzt werden.
Damit soll eine nicht begründbare Ungleichbehandlung zwischen den Sektoren beseitigt werden.
Des Weiteren wird im Verordnungsentwurf eine entsprechende Anpassung der Überschrift der Verordnung vorgenommen.
Die betroffenen Verbände und Organisationen werden zum Verordnungsentwurf angehört.
Hinweise und Anregungen senden Sie bitte über die Funktion »Kontaktperson«.
Carola Kunze
carola.kunze@smekul.sachsen.de
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