Umfrage Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Forstwirtschaft

Novellierung Sächsisches Waldgesetz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 01.08.2020 bis 31.10.2020
  • Teilnehmer 1740 Teilnehmer
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Foto: Grit Moldenhauer

Konsultationsverfahren des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur geplanten Novellierung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen

Seit dem Inkrafttreten des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) im Jahr 1992 haben sich wesentliche Rahmenbedingungen sowohl in der Gesetzgebung (EU-Vorschriften) als auch in naturaler Hinsicht verändert. Der Klimawandel ist für uns alle spürbar geworden und stellt die Waldbesitzer mit Witterungsextremen wie Sturm, Dürre, Hitze und daraus resultierender Massenvermehrung von Borkenkäfern und anderen Schadorganismen vor enorme Herausforderungen. Die fachlichen Anforderungen insbesondere an die Bewirtschaftung des Waldes haben sich weiter entwickelt und auch die Ansprüche der Gesellschaft an den Wald haben sich gewandelt.

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft beabsichtigt in der laufenden Legislaturperiode eine Novellierung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen und setzt damit die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag vom 20.12.2019 um.

In den Prozess der Novellierung sollen alle, die an der Entwicklung des Waldes Interesse haben, frühzeitig und umfassend einbezogen werden. Dieses Konsultationsverfahren richtet sich in erster Linie an die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen. Bitte teilen Sie uns Ihre Wünsche und Anregungen zum zukünftigen Inhalt des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen zu den unten genannten fünf Themenbereichen mit. Darauf aufbauend sind für den Herbst 2020 Gesprächsrunden mit Verbänden und Interessenvertretern geplant, um die Erarbeitung des Gesetzentwurfes auf eine breite Basis zu stellen.

Den aktuellen Gesetzestext können Sie hier einsehen.

Die Teilnahme ist anonym. Wir wünschen uns nur eine Zuordnung zu den Interessengruppen.

Sie haben nun die Möglichkeit, Ihre Anregungen bis zum 31. Oktober 2020 einzubringen:

Sie sind:
  • keine Pflichtangabe, Mehrfachnennung möglich
Sie sind:
  • keine Pflichtangabe
Altersgruppe
  • keine Pflichtangabe

Zu welchem Thema möchten Sie uns Ihre Anregung mitteilen?

  • Datenformat: Text; maximale Länge: 4000
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 4000
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 4000
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 4000
  • Datenformat: Text; maximale Länge: 4000

Eingehende Vorschläge werden ausgewertet und gehen in den weiteren Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfes ein.

Vielen Dank für Ihre Beteiligung!

Kontaktperson

Grit Moldenhauer
Telefon: +4935156423604
E-Mail: Grit.Moldenhauer@smul.sachsen.de

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