Startseite der Beteiligung
Dialog Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Inklusion in Sachsen weiter stärken - Aktionsplan Umsetzung UN-BRK und Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen

Inhaltsverzeichnis

  • Siebter Bericht - Leichte Sprache
    • Eine kurze Zusammen-Fassung vom siebten Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderungen in Sachsen.
    • Einleitung
    • So viele Menschen mit Behinderungen gibt es in Sachsen.
    • Leistungen von der Eingliederungs-Hilfe
    • Die verschiedenen Bereiche: Die im Bericht untersucht werden.
    • Familie und soziales Netz
    • So leben die meisten Menschen mit Behinderungen in Sachsen.
    • Kinder mit Behinderungen.
    • Jugendliche und junge Erwachsene Menschen mit Behinderungen in Sachsen.
    • Bildung und Ausbildung
    • Arbeit und materielle Lebens-Situation
    • Die Gesundheit und die Rehabilitation
    • Der Schutz der Persönlichkeit
    • Behinderung im Alter.
    • Wohnen, Mobilität und inklusiver Sozialraum
    • Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus
    • Politisches und zivil-gesellschaftliches Engagement
16 von 18

Wohnen, Mobilität und inklusiver Sozialraum

In der UN-Konvention steht:

  • Menschen mit Behinderungen haben das Recht
    über ihre Wohnung selbst zu entscheiden.
  • Niemand darf Menschen mit Behinderung sagen:
    Wo sie wohnen müssen.
    Zum Beispiel in einer besonderen Wohn-Form.
    Früher hat man dazu Wohn-Heim gesagt.
  • Menschen mit Behinderungen müssen in der Nähe
    von der Wohnung Hilfe bekommen können.
    Zum Beispiel eine Assistenz.
  • Die Ämter und Behörden müssen barrierefrei sein.
    Die Häuser müssen zum Beispiel Rampen für Rollstühle haben.
    Es muss barriere-freie Infos geben

Die Gesetze in Sachsen haben Regeln für die Barriere-Freiheit:
Wenn ein Haus neu gebaut wird.

Es muss barriere-freie Wohnungen in einem Haus geben:
Wenn in dem Haus 2 Wohnungen oder mehr sind.

Es gibt aber zu wenige barriere-freie Wohnungen in Sachsen.

Dieser Barrieren gibt es besonders oft:

  • Treppen.
  • Die Aufzüge sind zu klein.
  • Die Bäder sind nicht barriere-frei.

Sehr viele Menschen mit Behinderungen leben in Wohnungen:
Die nicht barriere-frei sind.

Diese Wohnungen müssen umgebaut werden.

Der Bedarf an barriere-freien Wohnungen wird immer größer.

Ungefähr 18 Tausend 100 Menschen mit Behinderungen
bekommen Hilfe zum unterstützten Wohnen.

Diese Menschen leben
in eigenen Wohnungen

In Wohn-Gruppen
oder in besonderen Wohn-Formen.

Es gibt mehr Menschen mit Behinderungen:
Die Hilfe zum Unterstützen Wohnen bekommen als früher.

Mehr Menschen mit Behinderungen leben in eigenen Wohnungen.

Eine eigene Wohnung ist gut für die Inklusion.

Zum Beispiel: Menschen können mehr Sachen selbst bestimmen
in einer eigenen Wohnung.

Fast die Hälfte der Menschen im unterstützen Wohnen
hat eine eigene Wohnung.

Immer weniger Menschen leben in besonderen Wohn-Formen.

Menschen mit geistigen Behinderungen leben besonders oft
in besonderen Wohn-Formen.

Es gibt 22 Wohn-Heime
für Kinder und Jugendliche
mit Behinderungen in Sachsen.

531 Menschen können in diesen Heimen wohnen.

Es leben aber immer weniger Kinder und Jugendliche in Heimen.

Information und Kommunikation

Menschen müssen Informationen haben:
Damit sie an der Gesellschaft teil-haben können.

Es muss darum barriere-freie Infos geben.

Zum Beispiel:

  • Infos in Leichter Sprache.
  • Infos in Gebärden-Sprache.
  • Infos für Menschen mit Seh-Behinderungen.

Die Gesetze in Sachsen sagen:
Die öffentlichen Stellen müssen Infos barriere-frei anbieten.

Zum Beispiel Internet-Seiten.

Menschen mit Hör-Behinderungen oder Sprach-Behinderungen
können Hilfe bekommen.

Zum Beispiel:

Einen Gebärden-Dolmetscher.

Der Frei-Staat Sachsen bildet Gebärden-Sprache-Dolmetscher aus.

Inklusiver Sozial-Raum

Inklusiver Sozial-Raum bedeutet:
Öffentliche Einrichtungen müssen barriere-frei sein.

Und öffentliche Räume müssen barriere-frei sein.

Die Gesetze von Sachsen regeln:
Welche Sachen der Frei-Staat Sachsen machen muss.

Sachsen fördert darum Sachen für die Barriere-Freiheit.

Zum Beispiel:

  • Wenn neue Häuser oder Straßen gebaut werden.
  • Oder wenn Sachen umgebaut werden.
  • Oder wenn es besondere Angebote gibt
    für Menschen mit Behinderungen .

Viele Menschen mit Behinderungen leben in ländlichen Gebieten.

Eine Untersuchung im Jahr 2017 hat gezeigt:
In ländlichen Gebieten sind viele Sachen vom Sozial-Raum
noch nicht barriere-frei.

Der Frei-Staat Sachsen hat darum einen Plan gemacht:
Damit die Barriere-Freiheit in den ländlichen Gebieten besser wird.

Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung

Inklusion funktioniert am besten:
Wenn alle Menschen mithelfen
.

Menschen brauchen darum Infos über Inklusion.

Und über Menschen mit Behinderungen.

Der Frei-Staat Sachsen macht darum viele Sachen:
Damit die Menschen mehr wissen.

Es gibt zum Beispiel die Aktion:

Behindern verhindern. Zeit für barrierefreies Handeln

Es gibt darum zum Beispiel diesen Bericht.

Die Mobilität

Mobilität bedeutet:

Sie können sich bewegen.

Und Sie können überall hinkommen.

Menschen können nur teil-haben an der Gemeinschaft:
Wenn sie überall hinkommen können.

Mobilität heißt auch:
Menschen können Verkehrs-Mittel benutzen.

Die Gesetze von Sachsen sagen:
Alle öffentlichen Verkehrs-Mittel sollen barriere-frei werden
bis zum Jahr 2022.

Der öffentliche Personen-Nah-Verkehr ist noch nicht barriere-frei
in Sachen.

Mehr Sachen sind barriere-frei in den Städten als auf dem Land.

Viele Straßen-Bahnen und Busse sind barriere-frei.

Viele Halte-Stellen sind noch nicht barriere-frei.

Menschen mit Behinderungen können kostenlos fahren
mit Bussen und Bahnen:
Wenn sie sehr stark eingeschränkt sind wegen der Behinderung.
Oder wenn sie gehörlos sind.
Es steht im Schwer-Behinderten-Ausweis:
Wenn Menschen mit Behinderungen das dürfen.

Menschen mit Behinderungen sollen eigene Autos haben können.

Es gibt darum Förderungen und Hilfen.

Zum Beispiel:
Menschen mit Behinderungen müssen weniger Steuern bezahlen.

16 von 18

1 Beitrag

Sortieren nach:
Datum
Anzahl Kommentare
Anzahl Bewertungen

Kostenlos Fahren

Menschen mit Behinderungen die eine Wertmarke haben können kostenlos fahren . Wenn sie keine Wertmarke haben Fahren sie Schwarz. Für Mensch mit Grundsicherung bekommen die Wertmarke kosten los. Menschen mit Behinderung die auf dem 1.Arbetsmarkt sind müssen die Wertmarke bezahlen.

geändert von ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (Moderator) am 20. Juni 2022

Kontakt

Lena Heitzenröder
wissenschaftliche Mitarbeiterin am

ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH
Weinsberger Straße 190
50825 Köln

heitzenroeder@isg-institut.de

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang