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Dialog Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Integration und Inklusion

Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - II

Inhaltsverzeichnis

  • Aktionsplan - II
    • Arbeitsstand des Verfahrens
      • Die Mitglieder der Arbeitsgruppen
    • Sachlicher Arbeitsstand
    • Bürgerbeteiligung
    • Bildung
      • „Frühkindliche Bildung“
      • „Schule“
      • „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke“
      • „Lebenslanges Lernen“
    • Arbeit und Mobilität
      • „Berufliche Ausbildung“
      • „Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit“
      •  „Beschäftigung von besonders betroffenen Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen“
      • „Freistaat Sachsen als Arbeitgeber“
      • „Mobilität“
    • Gesundheit, Rehabilitation und Familie
      • „Familie“
      • „Zugang zum Gesundheitswesen“
      • „Behinderung und Pflegebedürftigkeit / Behinderung im Alter“
    • Wohnen, inklusiver Sozialraum
      • „Barrierefreier Wohnraum“
      • „Inklusiver Sozialraum“
      • „Bauliche Barrierefreiheit“
      • „Ländlicher Raum“
    • Gesellschaftliche Partizipation
      • „Politische Teilhabe und Interessenvertretung“
      • „Zivilgesellschaftliches Engagement“
      • „Barrierefreie Information und Kommunikation“
      • „Schutz der Persönlichkeit“
      • „Rechtliche Betreuung und Entscheidungsfreiheit“
      • „Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen“
      • „Kultur, Sport, Freizeit und Tourismus“
    • Allgemeine Sensibilisierung und erste einleitende Maßnahmen
    • Ausblick
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„Schule“

Handlungsbedarf

Im Handlungsfeld „Schule“ ist das Ziel die Weiterentwicklung der Professionalität von Lehrern und Erziehern hinsichtlich der Kompetenzen im Bereich inklusiver Bildung, insbesondere eine lernzieldifferente Unterrichtung dort, wo diese stattfinden soll und kann. Die Ausgestaltung des sächsischen Schulsystems im Sinne der UN-BRK mit konkreten Unterstützungsangeboten ist ebenso ein Ziel wie die Erarbeitung einer Strategie zur Verbesserung des Zugangs zur betrieblichen Ausbildung für Jugendliche mit Behinderungen. Alle Schüler sollen durch intensivere Förderung zu einem ihrem Leistungspotenzial entsprechenden Bildungsabschluss geführt und gezielt auf das Berufsleben vorbereitet werden. Dabei sollen Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. einer Behinderung grundsätzlich gemeinsam lernen dürfen.

Maßnahmen „Schule“

Personal, Aus- und Weiterbildung:
  • Ausbau der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte aus Regelschulen (allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, außer Förderschulen) zum Umgang mit Schülern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen (z.B. Basiswissen Inklusion und Vertiefungswissen für besondere Bedarfe).

Zuständigkeit: SMK, SBA und SBI

  • Unterbreitung bedarfsgerechter Angebote zur Stärkung der Ausbildung von Sonderpädagogen.

Zuständigkeit: SMWK zusammen mit SMK

  • Einstellung von Sonderpädagogen als festes Personal auch an Regelschulen.

Zuständigkeit: SMK, SBA

  • Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung bzw. festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf benötigen individuelle Unterstützungsleistungen im Rahmen des Besuches von Förderschulen oder der gemeinsamen Unterrichtung an allgemeinen Schulen, um die Schule erfolgreich zu absolvieren und den ihnen höchstmöglichen Schulabschluss zu erreichen. Durch den Einsatz von Inklusionsassistenten an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen können schulische Inklusionsprozesse nachhaltig unterstützt und die gleich­berechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am Bildungssystem gestärkt werden. Auf diesem Weg erfahren sie eine höhere Chancengerechtigkeit bezüglich des schulischen Erfolgs und damit der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Schwierige Übergangspassagen in der individuellen Bildungsbiografie – insbesondere im Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf – können nachhaltig gestützt werden.

Zuständigkeit: SMK, SBA

  • Bedarfsorientierte Erhöhung der Anzahl der Praxisberater an Oberschulen ab dem Schuljahr 2016/17. Die Praxisberater sind ein gemeinsames Projekt des SMK und RD Sachsen der BA für Arbeit. Es startete 2014 und soll Oberschüler bereits ab der Klassenstufe 7 individuell beim Aufbau ihrer Berufswahlkompetenz unterstützen. Auf der Grundlage des Potenzialanalyseverfahrens „Profil AC Sachsen“ werden individuelle Stärken ermittelt und im Berufsorientierungsprozess gefördert. Eine gute Berufsorientierung führt zur richtigen Berufswahl und ist eine Voraussetzung für den erfolgreichen Einstieg in den Beruf. Mit Blick auf die in Zukunft noch heterogener zusammen­gesetzten Klassen an den Oberschulen- durch Zuwanderung und Inklusion von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf leisten die Praxisberater einen wesentlichen Beitrag zur zielgerichteten individuellen Förderung und zur Optimierung der Berufsorientierung. Aus diesem Grund wird das Projekt zum Schuljahr 2016/2017 ausgebaut.

Zuständigkeit: SMK, RD Sachsen BA

Förderschulen:
  • Öffnung von Förderschulen auch für Schüler ohne sonderpädagogischem Förderbedarf.

Zuständigkeit: SMK

  • Ausbau gemeinsamer Projekte von Förderschulen mit benachbarten Regelschulen.

Zuständigkeit: SBA, Schulen

  • Zulassung der Deutschen Gebärdensprache für gehörlose Schüler in prüfungsrelevante Fächer in der Schule im Sinne eines Nachteilsausgleiches.

Zuständigkeit: SMK

Beratung und Prävention:
  • Beratungsangebote für Eltern von Kindern mit Behinderungen in regional zumutbaren Entfernungen.

Zuständigkeit: SMK, SMS

  • Erarbeitung und Bereitstellung von zielgruppenspezifischen Informationsmaterialien für Eltern, Lehrer, Verwaltungen (auch in leichter Sprache). Niedrigschwellige Beratungs- und Präventionsangebote für individuelle Unterstützung, unabhängig von der Zuweisung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes.

Zuständigkeit: SMK, SBI und SMS

Integrative Unterrichtung:
  • Abstimmung von Grundschule mit Ganztagsangeboten und Schulhort hinsichtlich der Gewährleistung einer inklusiven Betreuung.

Zuständigkeit: SMK, SBA

  • Bis Gesetze und Verordnungen an die UN-Behindertenrechts­konvention angepasst werden, können Eltern mithilfe eines selektiven Wahlrechts entscheiden, ob ihr Kind an einer wohnortnahen Regelschule oder einer Förderschule unterrichtet wird. Entsprechendes Treffen von angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall, damit die Qualität der integrativen Unterrichtung gesichert werden kann und die Wahloption annehmbar ist.

Zuständigkeit: SMK, SBA

  • Anpassung der Unterrichtsmaterialien für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Zuständigkeit: SMK, SBI

Sensibilisierung:
  • Neue und zusätzliche Angebote von Veranstaltungen zur Sensibilisierung von Eltern und allen an Bildung Beteiligten. Barrierefreie Gestaltung der Arbeit von und mit Eltern und allen an Bildung Beteiligten.

Zuständigkeit: SMK, SMS

  • Allgemeine Sensibilisierung der Gesellschaft hinsichtlich der Vielfalt als Chance für die Gesellschaft:

Zuständigkeit: SMK, SBA, SMS

  • Überarbeitung der sonderpädagogischen Diagnostik, des Feststellungsverfahrens sowie der Handbuches zur Förderdiagnostik. Dabei wird die Ausrichtung auf inklusive Bildung sowie individuelle Unterstützung für Eltern gelegt.

Zuständigkeit: SMK

Normenkontrolle und ‑anpassung:
  • Barrierefreie Gestaltung der Elternarbeit:

Prüfung und gegebenenfalls Regelung des Einsatzes und der Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscherleistungen für Eltern mit Hörbehinderung bei Elternabenden / Elterngesprächen / Veranstaltungen der Kita im künftigen Inklusionsgesetz.

Zuständigkeit: SMK, SMS, Kommunen, Beauftragter für Menschen mit Behinderungen

Berufsorientierung und Berufseinstieg:
  • Unterstützung der individuellen Berufsorientierung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung.

Zuständigkeit: SMK, BA, SBA, Schulen

  • Fortführung der Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden seit 2011/2012 bis zum Aufnahme­jahrgang 2016/2017 ergänzende Maßnahmen der Berufsorien­tierung gemäß „Initiative Inklusion“ – Handlungsfeld 1 – des BMAS auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen SMS, RD Sachsen der BA, SMK und KSV durchgeführt. Im Anschluss daran bzw. zur Verstetigung sind ab Schuljahr 2017/2018 Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung gemäß SMK-ESF-Richtlinie 2014 – 2020 vom 16.11.2015 geplant.

Zuständigkeit: SMS, RD Sachsen BA, SMK, KSV

  • Für betroffene Schüler Zurverfügungstellung angemessener Vorkehrungen für den gemeinsamen Unterricht an der Regelschule. (z.B.: Zugänglichkeit der Gebäude, eine auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmte Organisation und Methode des Unterrichts, angepasste Lehr- und Lernmittel, angepasste Kommunikationsformen, Assistenz.)

Zuständigkeit: SMK, zusammen mit SMI und SMS

  • Unterstützung der Netzwerkbildung in den Einrichtungen zur Übergangsgestaltung sowie zur Findung von regionalen Lösungsansätzen.

Zuständigkeit: Schulen, SBA

  • Erleichterung des Zugangs zum Abitur durch den Abbau von Barrieren und dem Angebot von Unterstützungsmöglichkeiten.

Zuständigkeit: SMK

  • Besondere Berücksichtigung des Schulbesuchs von Kindern mit Behinderungen auf Regelschulen bei der Schulnetzplanung unter Einbeziehung der Region, der Stadt oder ländlichen Raumes.

Zuständigkeit: SMK mit Landkreisen und Kreisfreien Städten

  • Prüfung, ob die Einrichtung eines Hilfsmittelpools für technische Hilfsmittel und besondere Ausstattungen bei Schulträgern oder Beratungsstellen sinnvoll ist.

Zuständigkeit: SMK, SSG, SLKT, Schulträger

  • Schaffung von Möglichkeiten des Nachteilsausgleiches in Prüfungen.

Zuständigkeit: SMK, SBA

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"Sonderpädagogen" vs. Inklusion

"Unterbreitung bedarfsgerechter Angebote zur Stärkung der Ausbildung von Sonderpädagogen." "Einstellung von Sonderpädagogen als festes Personal auch an Regelschulen." Wird wirklich eine Inklusion von behinderten Schülern angestrebt (was ich in manchen Fällen für bedenklich halte), dann muss auch das Wort "sonder" in das Pädagogikstudium inkludiert werden. Sobald ein "Sonder-"pädagoge an einer Regelschule eingestellt wird, verbietet es sich von selbst, von erfolgreicher Inklusion zu sprechen. Alle Lehrer u.a. Pädagogen sollten sich verpflichtend in Ihrer Ausbildung mit Entwicklungs- und Lernbesonderheiten von behinderten Menschen beschäftigen und darüber Leistungsnachweise ablegen. Vermittlung von kompetenzorientierten Lernmethoden sollte vermittelt werden. Dies kommt auch Schülern ohne GdB zugute. Als Mutter eines autistischen Kindes (integrativ an einem Gymnasium beschult) erlebe ich in der Lehrerschaft eine große Vielfalt an Möglichkeiten, wie mit der Behinderung meines Kindes umgegangen wird, unter anderem auch Ablehnung. Gründe dafür sind leider meist lediglich fehlende Informationen über das Krankheitsbild und dadurch entstehende Missverständnisse.

Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte

Unterstützung der Fortbildung von behinderten Lehrkräften

Schaffung von Unterstützungsangeboten für Lehrkräfte mit Behinderungen bei der berufsbegleitenden Fortbildung insbesondere zur lernzieldifferenten Unterrichtung

Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte

Barrierefreiheit

Schrittweise Schaffung von baulicher und umfassender Barrierefreiheit in Regelschulen für die Inklusion von Schülern und Lehrern mit Behinderungen.

gemeinsam länger lernen = Inklusion

Um sinnvolle Schritte in die menschenfreundliche Richtung zu gehen, braucht es tatsächlich erstmal ein Umdenken der "Nichtbetroffenen" und vor allem der PolitikerInnen. Das geht auch nicht auf Kommando oder per Überzeugungsarbeit. Aus meiner Sicht geht das nur über positive und selbst erlebende Erfahrungen. Also müßten alle Beteiligte gemeinsam solche Erfahrungen an Schulen machen, wo Inklusion gelebt wird. Meine Vorstellung sind Gemeinschaftsschulen, wo alle Kinder gemeinsam in eine 1. Klasse eingeschult werden, egal mit welchen Besonderheiten oder Herkünften. Die GrundschullehrerInnen werden geschult, die Einzigartigkeiten aller SchülerInnen sehen zu können und mit Wochenplänen und Projektarbeiten individuelles und selbstbestimmtes Lernen zu unterstützen. Das ermöglicht die Teamarbeit, Solidarität und Akzeptanz aller Unterschiede der Kinder. Es ist ganz normal, dass Jede/r einzigartig ist ! Optimalerweise wird jahrgangsübergreifender Unterricht angeboten, damit auch die verschiedenen Lerngeschwindigkeiten geachtet werden können. Die LehrerInnen bekommen zusätzliche Ergänzungsstunden für Gespräche mit SchülerInnen und Eltern und zusätzlich für Teamarbeit in der Lehrerschaft, damit sie sich gegenseitig unterstützen und voneinander von ihren Erfahrungen lernen können. Es kann in Teams gearbeitet werden: 1 -3., 4- 6., 7 -9. Klassen jahresübergreifend und es gibt ein Team- Abschlusszeugnis, um in das nächste Team zu kommen. Zensuren während der Zeit werden nur vergeben, wenn das gewünscht wird. Damit kann vor allem menschenfreundlich Sport, Kunst und Musik als etwas wirklich Kreatives und Gesundes erlebt werden und Kinder mit Beeinträchtigungen brauchen keinen Nachteilsausgleich, weil alle nach ihren Fähigkeiten gleichermaßen gefördert werden. ( für den einen Schüler ist es eine herausragende Leistung, die Kletterstange bis zur Hälfte hochzukommen, für den anderen Schüler wird es erst eine Herausforderung, wenn er sich zum siebten Mal nach oben arbeitet ) Diese Binnendifferenzierung orientiert sich an Fähigkeiten und Besonderheiten und zieht sich duch alle Jahre durch. Zwischenzeitlich werden Talente sichtbar, die gezielt gefördert werden können, z.B. auch durch Wechsel zu einer besonders dafür ausgeprägte Schule, z.B. für "Hochintelligente" ... Dieses Prinzip funktioniert seit 25 Jahren an der Nachbarschaftsschule Leipzig und könnte einerseits für Inklusion öffentlich gemacht werden bzw. als Konsultationsschule genutzt werden, um die Art und Weise, wie so etwas funktionieren kann, kennenzulernen. Da jedes Kind einzigartig ist und damit die Klassenverbünde auch einzigartig sind, können nur offene Konzepte funktionieren, die durch Menschen gestaltet werden, die offene Herzen haben und keine Barrieren in alten Vorstellungen, wie etwas zu sein hat. (gern stehe ich für Nachfragen zur Verfügung: e-mail: bettina.heckmann@ser-leipzig.de

Inklusion ja, aber

Inklusion sollte und kann auch im Rahmen anderer pädagogischer Konzepte funktionieren. Gerade um die Einzigartigkeit des Einzelnen zu betonen und um dem auch gerecht zu werden, sollten Eltern nicht mit dem oben genannten Konzept zwangsbeglückt werden, sondern eine Wahl haben.

Vielfalt akzeptieren

Inklusion heißt: das bestehende System dem einzelnem Wesen gerecht machen, daher ist es eine gelingende Möglichkeit durch längeres gemeinsames Lernen alle Kinder, deren Familien das wollen, in einer Gemeinschaftsschule sich bilden zu lassen, z.B. mit dem ursprünglichen Konzept der Nachbarschaftsschule in Leipzig, wo das Gelingen per Evaluation dokumentiert ist, es 3- 4x so viele Familien gibt, als Plätze vorhanden sind. Einerseits ist das Bedürfnis unter den Eltern da, andererseits werden SchülerInnen mit Besonderheiten besonders gut begleitet - in der Gemeinschaft und nicht durch Sonderkonzepte - und drittens kann es sein, dass manche Menschen zu ihrem Glück gezwungen werden sollten, da sie durch ihre Blockaden und vergangene Erfahrungen es einfach nicht sehen können. Die Gemeinschaftsschulen müssen als weitere Möglichkeit ins Schulgesetz, für die Eltern und LehrerInnen, die das wollen, sie haben genauso das Recht darauf, wie die Anderen, die diese Vielgliedrigkeit und Separation des Schulsystems bevorzugen.

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