Mit einer stärkeren Sensibilisierung solle darauf hingewirkt werden, dass auch alle an „Mobilität“ Beteiligten die Zielsetzung einer umfassenden Barrierefreiheit für sich übernehmen. Längerfristig sollen die für den ÖPNV verantwortlichen Akteure dazu angeregt werden, eine barrierefreie Mobilität im gesamten Freistaat Sachsen zu ermöglichen, die über kommunale Grenzen hinaus abgestimmt ist und die barrierefreies Reisen unterschiedlicher Verkehrsmittel miteinander verknüpft. Ziel ist ein gleichberechtigter Zugang zur physischen Umwelt und zu den Beförderungsmitteln.
Zuständigkeit: SMS mit Projektträgern
Zuständigkeit: SMS
Zuständigkeit: SMWA, ÖPNV-Strategiekommission
Zuständigkeit: SMS in Zusammenarbeit mit Projektträgern (z.B. Sozialhelden), DB Station & Service AG, Verkehrsverbünde
Zuständigkeit: SMWA
Zuständigkeit: SMWA, SMI, SMF, SMUL
Zuständigkeit: SMS, SMI
Im ländlichen Raum ist es zunehmend schwierig bis unmöglich geworden, am Wochenende bzw. an Wochentagen nach 17.00 Uhr ein Taxi zu bestellen. Die Taxiunternehmen sind sich zwar ihres Beförderungsauftrages durchaus bewusst, jedoch ist ihnen die Bereithaltung von Taxis insbesondere vor dem Hintergrund des 2015 eingeführten Mindestlohnes unmöglich geworden. Gemäß § 148 SGB IX werden derzeit an Verkehrsunternehmen des ÖPNV Zuschüsse aus der Ausgleichsabgabe gezahlt. § 148 SGB IX: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__148.html Taxiunternehmen erhalten derzeit keinen solchen Zuschuss. Diese zählen jedoch aus meiner Sicht ebenso zum ÖPNV wie z.B. Busse, da sie die geltenden Busfahrpläne wegen zahlreicher Fahrtenstreichungen immer mehr ergänzen. Sie sollten deshalb ebenfalls einen Zuschuss gem. § 148 SGB IX erhalten können. Sofern hierfür keine Möglichkeit gesehen wird, muss dringend darüber nachgedacht werden, wie dem Beförderungsauftrag behinderten Menschen gegenüber zukünftig Rechnung getragen werden kann.
Der Barriere freie Ausbau von Bushaltestellen ist in Dresden zwar gut, aber leider gibt es noch einige Haltestellen die noch nicht mal hindernisfrei für die Busse sind. Da wäre zum Beispiel die Endhaltestelle der Linie 64 in der Hülßestraße. Seit einigen Jahren fahren dort Gelenkbusse welche bis zu 18,75 m lang sind. Diese Haltestelle befindet sich genau zwischen zwei zur Fahrbahn hin schräg stehenden Bäumen, deshalb kann der Bus nicht an den Bordstein heran fahren und das Fahrzeug absenken. Die Lösung wäre diese Haltestelle um ca. 50m in Richtung Prohliser Straße zu verlegen. Dort stehen keine Bäume und der Bus könnte die Haltestelle ordentlich bedienen. An der Haltestelle Am Waldrand auf der Linie 63 in Richtung Graupa gibt es zwar ein Stück Bordsteig welcher aber für Gelenkbusse zu kurz ist. Aussteigende Fahrgäste an den beiden hinteren Türen laufen ins Gebüsch. An der stadtwärtigen Haltestelle könnte man eigentlich auch einen Bordsteig bauen da haben Rollstuhlfahrer keine Möglichkeit in den Bus zu kommen, da an dieser Haltestelle keine Rampe ausgeklappt werden darf. Dies gilt auch für die Haltestelle Dorfplatz Oberpoyritz in beiden Richtungen, zumal hier eine Rollstuhlfahrerin wohnt. An der Haltestelle Wittenbergerstraße Richtung Schillerplatz (Linie 63) befinden sich mitten drin Bäume. Egal wie der Bus hält, es ist unvermeidlich dass irgendein Hindernis vor der 2. Tür ist. Am Endpunkt Goppeln der Linie 75 müsste das Stück Bordsteig an die Länge der Busse angepasst werden. Dann gibt es noch die Haltestelle Rathausstraße der Line 66 auf der Karlsruher Straße Richtung Achtbeeteweg, welche zwar barrierefrei ausgebaut ist, aber der Haltestellenbereich (15m vor dem Haltestellenschild bis 15m nach dem Schild lt. STVO) wurde mittels einer Grenzmarkierung um ca. 12m verkürzt. Dies bedeutet wenn ein Fahrzeug genau nach der Grenzmarkierung steht, kann der Bus diese Haltestelle nicht mehr korrekt bedienen. Also muss diese Grenzmarkierung verlängert werden. Bei diesen genannten Haltestellen wäre es bestimmt ohne großen Aufwand möglich diese genannten Mängel ab zustellen. Da auch die Busse immer länger werden, sollte man auch darauf achten das die Haltstellen entsprechend angepasst werden.
Überarbeitung der DIN 18024-2 (http://nullbarriere.de/din18024-2-sanitaer.htm) ist dringend notwendig! Die Empfehlung: "Sanitärräume, z. B. in Raststätten, Sportstätten, Behinderteneinrichtungen, sollten mit einer 200 cm langen und 90 cm breiten Klappliege in 50-70 cm Höhe und einem klappbaren Wickeltisch, mindestens 50 cm breit und 50 cm tief, in 85 cm Höhe ausgestattet sein." sollte bei Neubau verpflichtend sein. Für bereits bestehende Behinderten-Toiletten gibt es gute Nachrüstungsmöglichkeiten (klappbare Liegen, Kofferliegen). In Deutschland leben ca. 310.000 behinderte Menschen in der Pflegestufe III (Quelle: Pflegestatistik 2013), die aufgrund ihrer Behinderung (beispielsweise Teraspastik, Muskeldystrophie) das Behinderten-WC nicht benutzen können, wenn eine Liegemöglichkeit fehlt. Notwendig ist diese Liegemöglichkeit zum Aus- und Ankleiden, zum Windel- und Katheterwechsel. Durch Bereitstellung einer Liegemöglichkeit ermöglicht man einerseits einem Teil der behinderten Menschen einen selbständigen Toilettengang und damit die Wahrung der Intimsphäre. Zum anderen bewahrt man Angehörige oder Pflegepersonen und die zu versorgenden Menschen vor diskriminierenden Situationen und Unfällen. Damit man sich darunter etwas vorstellen kann, möchte ich kurz ein Beispiel schildern, welches mich sehr betroffen gemacht hat. Erst durch jenes Erlebnis bin ich auf diesen Missstand aufmerksam geworden: An einer Autobahnraststätte wollte ich gemeinsam mit einer anderen Mutter und deren beiden Kinder eine Kleinigkeit essen. Zuvor musste jedoch ihr 18-jähriger Sohn (Rollifahrer, > 100 kg) frischgemacht werden. Sie begab sich mit einer Isomatte ausgerüstet zur Behindertentoilette. Ich bekam mehrere kleine Aufgaben: Nachdem sie den Jungen aus dem Rollstuhl gehoben und sich beide gemeinsam irgendwie ohne zu stürzen auf die am Boden liegende Isomatte begeben hatten, zog ich den Rollstuhl aus der Toilettekabine, denn dafür war dort jetzt kein Platz mehr. Meine Aufgabe war es nun, auf den Rollstuhl und alles was drin war aufzupassen, und in ca. 10 min zwei muskulös aussehende Besucher der Raststätte zu motivieren, ihr Essen mal für einen Moment stehen zu lassen und den Jungen wieder mit in den Rollstuhl zu heben. Sicher haben die angesprochenen Männer gern geholfen. Aber man ist in dieser Situation auf mehrere Helfer angewiesen. Und mal ehrlich: Letztendlich kann es jeden von uns treffen - wer möchte einmal auf dem Boden eines Behinderten-WCs einer Autobahnraststätte gewindelt werden? Genau diese Diskrimierung möge bitte unterbunden werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne in Görlitz als Student der Heilpädagogik. Meine Freundin ist Nutzerin eines Elektro-Rollstuhles. Im Rahmen eines studentischen Projektes ist es mein Ziel, zumindest private Gebäude (u.a. gastronomische Einrichtungen, siehe: http://www.sz-online.de/nachrichten/kein-kaffee-ohne-rampe-3362132.html) mittels Rampen zugänglich zu machen. Das jedoch viel schwerwiegende Problem aus meiner Sicht als Laie und Bürger, ist die mangelhafte Barrierefreiheit, besonders im Stadtzentrum von Görlitz. Hier scheinen sich vor allem der Denkmalschutz und die Intention der UN-BRK zu kreuzen. Bisher, und dies ist für mich auch nachvollziehbar, wiegt der Denkmalschutz mehr als die UN-BRK-Idee auf. Dennoch möchte ich anregen, auch das Thema Denkmalschutz unter dem Licht der UN-BRK zu betrachten. Wie sind Ihre Vorstellungen von Städten, wie Görlitz, Zittau oder anderen denkmalgeschützten Städten? Hier können sich Menschen mit Mobilitätseinschränkungen auf Dauer nicht ansiedeln, da sie kaum Partizipations-Möglichkeit haben. Oder auch diejenigen, die dort leben und im Laufe des Lebens aufgrund einer Behinderung an der Partizipation scheitern. Insofern besteht meine Anregung in der Form, als dass Sie doch zumindest das Verhältnis zwischen Denkmalschutz und Barrierefreiheit/barrrierefreie Architektur bedenken. Besonders kopfsteinpflasterlastige Straßen erschweren größenteils die freie Mobilität innerhalb Görlitz. Durchaus ist es auch möglich, über die Gewerbeämter eine "Pflicht zum Besitzen einer mobilen Rampe" einzuführen. Ich danke Ihnen Herzliche Grüße A. Neutag
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