Den Schwerpunkt der Änderungen bildet die Aufnahme von Regelungen zur Implementierung des neuen Studienmodells. Hierzu sind Anpassungen an den bestehenden Regelungen in der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei (SächsAPOPol) erforderlich. Dies betrifft etwa eine Anpassung des Workloads, welcher bisher 30 Stunden je ECTS-Leistungspunkt beträgt. Im Zuge der Studienreform soll die Erfüllung sonstiger polizeilicher Dienstaufgaben (Einkleidung, Vereidigung, Ernennung sowie Tutorenstunden) stärker berücksichtigt werden als bisher. Deshalb soll der Workload auf 25 Stunden je ECTS-Leistungspunkt reduziert werden. Gleichzeitig ist eine Erhöhung der Praxisanteile des Studiums sowie die stärkere Fokussierung auf die demokratische Resilienz vorgesehen. Außerdem soll die Sportfördergruppe zukünftig im sog. Sportschulmodell organisiert werden. Damit soll eine bessere Verzahnung zwischen polizeilicher Ausbildung und Spitzensport sowie eine größere Flexibilität sichergestellt werden. Die bisherigen Regelungen in der SächsAPOPol hinsichtlich Dauer und Umfang der Ausbildung in der Sportfördergruppe sind insoweit anzupassen. Daneben sind einzelne klarstellende Regelungen und redaktionelle Änderungen vorgesehen.
Marian Otto E-Mail: marian.otto@smi.sachsen.de