Während in Dresden insgesamt weniger Verkehrsunfälle registriert wurden, stiegen die Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung im vergangenen Jahr wiederum um über 10 Prozent, bei Unfällen mit Personenschaden um fast 14 Prozent. Lag die Zahl der beteiligten Radfahrer im Jahr 2017 noch bei 1.386, stieg sie im vergangenen Jahr auf 1.563 an. Insgesamt 1.276 Personen wurden bei diesen Verkehrsunfällen verletzt, darunter 1.168 Radfahrer.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung bereitet die Dresdner Polizei derzeit mehrere Einsätze vor, die der Verbesserung der Verkehrssicherheit dienen sollen. Im Mittelpunkt steht dabei die Sicherheit der Verkehrsgruppe der Radfahrer. Alle Verkehrsteilnehmer für deren Schutz zu sensibilisieren, ist das Ziel der Einsatzmaßnahmen.
Unter dem Slogan „Respekt durch Rücksicht“ wird die Polizeidirektion Dresden ab Mitte Juni ihre Verkehrsüberwachung durch verstärkte Kontrollen intensivieren. Bestimmen Sie durch Ihre Anregungen mit, welche Verstöße durch die Polizei an welchen Orten verstärkt ins Visier genommen werden.
Die Dresdner Polizei verspricht sich von der Möglichkeit der direkten Beteiligung eine höhere Akzeptanz für das Thema Verkehrssicherheit.
Erfassen Sie Ihre Meldung bitte über die Schaltfläche "Ihre Meldung" unter der Karte.
Auf der Ammonstraße vorm WTC wir der Radweg immer wieder missachtet und ohne zu schauen betreten.
An dieser Stelle wird der Radweg hinter der Bushaltestelle entlanggeführt, allerdings direkt am Eingang des Jobcenters vorbei. Dort kommt es immer wieder zu Kollisionen zwischen Radfahrern und Fußgängern, obwohl die Spuren klar getrennt sind.
Hallo liebe Polizei, In Altkaditz im alten Dorfkern Kaditz gibt es 2 Einbahnstraßen ; Grimmstrasse und Serkowitzer str, ,diese dürfen auch von Radfahrern grundsätzlich nur in der vorgegebenen Richtung/ Fahrtrichtung befahren werden, .jeden tag fahren dennoch ca 70 % der Radfahrer in falscher Fahrtrichtung , sogar mit kleinkindern.,Einbahnstraße wird generell nicht mehr beachtet....unverantwortlich solch Gefahrensituation zu mißachten ,die Fahrbahnbreite, grad so für Linienbuss und Lkws breit, und schlecht einzusehen, .... Hier wäre dringend eine Kontrolle notwendig, grad am Wochenende Danke !!! C.
Liebe Polizei! Es ist sehr gut, dass mit diesem Portal eine Möglichkeit geschaffen wurde, aus Radfahrersicht problematische Orte zu melden. Leider scheinen diese Rückmeldungen nur einen sehr geringen Einfluss auf die Kontrollpunkte zu haben. Wenn ich die Presemeldungen zu den Kontrollen lese, wundere ich mich schon etwas. Geisterfahrer auf Radwegen nerven und auch die Handynutzung am Steuer ist kreuzgefährlich, aber wie gefährdet ein nicht angelegter Gurt denn die Radfahrer? Auch die Ampelkontrollen scheinen sich nach gutem Anfang nur noch auf die Radampeln zu konzentrieren. Die Rotverstöße des MIV (bei frequentierten Ampeln regelmäßig zu beobachten) spielen in den Berichten keine Rolle mehr. Auch der zu geringe Überholabstand, als Hauptmeldepunkt schon erwähnt, scheint keine Rolle bei den Kontrollen zu spielen. In Berlin hat eine Zeitung mit selbstentwickelten Abstandsmessern schon einen Feldversuch gestartet. Vielleicht kann man da ja technische Unterstützung einholen. Selbst wenn die "Knappüberholer" nicht gerichtsfest dokumentiert überführt werden können, hilft vielleicht die direkte Ansprache nach ihrem Fehlverhalten.... Zur Zeit wirkt es jedenfalls so, als wenn wie bisher nur noch die Radfahrer diszipliniert werden (Nach dem Motto: Wenn sich die Radfahrer zu 100% richtig benehmen, werden sie vielleicht vom MIV respektiert und nicht mehr in Lebensgefahr gebracht.)
Angesichts einiger Meldungen in diesem Portal sehe ich Schulungbedarf bei einigen Fahrzeuglenkern. -Nicht alles, was wie ein Radweg aussieht, ist auch einer. Nur mit entsprechendem blauen Schild ist das so. -Die manchmal erwähnte Höchstgeschwindigkeit von 20km/h auf Radwegen ist Unsinn! Diese gilt nur für die neuen E-Roller. Auch E-Bikes dürfen schneller fahren, hier darf nur die Motorunterstützung bei über 25km/h nicht mehr mithelfen. -Der Überholabstand von 1,5m dient dem Schutz der als Gleichgewichtsgefährt bauartbedingt nicht absolut spurtreuen Räder. Generell sollte jeder Autolenker verpflichtet werden, einmal als Radfahrer einen Autoüberholvorgang mit 50cm Abstand und 40km/h Geschwindigkeitsdifferenz zu erleben. Allein der Fahrtwind kann da das Gleichgewicht massiv stören! Deshalb gilt der Überholabstand natürlich nicht bei Radlern untereinander und zu Fußgängern, hier ist meist die Geschwindigkeitsdifferenz auch viel geringer (und auch nicht zu stehenden Autos, die an der Ampel warten). -Manche Einbahnstraße ist auch in Sperrichtung für Radfahrer freigegeben. Die Dürfen dann dort den autos entgegenkommen! -Jede Rotfahrt ist Mist! Es ist aber ein Unterschied, ob ich eine Ampel als Radler überfahre (wo ich vielleicht auch ewig schon auf Grün gewartet habe), weil ich sehe, dass frei ist und keiner gefährdet wird... Oder ob ich mit dem PKW über eine schon 1s rot zeigende Ampel (meist noch mit überhöhter Geschwindigkeit) fahre, wo die Gegenrichtung auf ihr grün vertrauend schon losgefahren / -gelaufen ist. Die Gefahr besteht bei den bei rot fahrenden Radler meist nur für sich selbst, während beim Auto allein die Masse schon tödlich sein kann. -Die Radfahrer dürfen berechtigte Forderungen stellen, auch wenn sich nicht alle StVO-gerecht verhalten. Die PKW-Nutzer halten auch nicht alle Regeln ein, sonst hätte die Verkehrspolizei fast nichts zu tun. -Der 1.§ der StVO lautet nicht "Radfahrer sind sofort und auch bei fehlender sicht auf den Gegenverkehr zu überholen"!
Radstreifen wird hier zweimal durch den FUßweg im Haltestellenbereich gekrenzt. Für bergabfahrende Radfahrer ist die zweite Kreuzng direkt hinter der Haltestelle nicht einsehbar. Fußgänger benutzen den ohnehin schon zu schmalen Radstreifen mit.
Fußgänger nutzen an der Bergstraße gern mal den Radstreifen mit, ohne sich um herannahende Radfahrer zu kümmern.
Der Radweg entlang der Radeburger Straße wird per "Tunnel" unter der Autobahnabfahrt Hellerau durchgeführt. Platzbedingt handelt es sich um eine 180 Grad Spitzkehre, bei der Gegenverkehr erst sehr spät zu sehen ist. Dummerweise treffen hier gezwungenermaßen die bergabrollenden Radler auf die per Benutzungspflicht auf diese Seite gelenkten (sich den Berg heraufkämpfenden) Stadtausfahrer. Gefährliche Situationen gibt es da automatisch! Vor Jahren durfte der landwärtige Radverkehr noch auf der rechten Seite (östliche Fahrbahn) fahren. Aber wahrscheinlich um den MIV Richtung Autobahn nicht so sehr zu behindern, wurde die Benutzungspflicht für die linke Seite verhängt.
Wenn man als Radfahrer auf der Radeburger Straße den Berg nach dem Pauli-Friedhof bewältigen will, hat man die Wahl zwischen Pest und Cholera. Man kann auf der Straße fahren und sich von knapp überholenden PKW und vor allem LKW zeigen lassen, dass man hier nicht erwünscht ist mit seiner (bergauf zwangsweise langsameren) Geschwindigkeit. Oder man fähr verbotenerweise den Fußweg auf der linken Seite, der aber auch für beide Richtungen viel zu schmal ist (auch wenn das hier schon jemand vorgeschlagen hat). Allerdings müsst man dann an der Einmündung der Stauffenbergallee wieder auf die rechte Seite, wo bis zur nächsten Kreuzung ein Radweg existiert. Dort wird man dann offiziell wieder auf die linke Seite (bis zur Autobahnbrücke) gezwungen. Allein durch das gefühlt ständige Warten an den Fußgängerampeln zur Querung der Radeburger nervt.
Will man vom Elberadweg "beliebtester Fernradweg Deutschlands" auf die Waldschlösschenbrücke, so muss man entweder rieseige Umwege fahren, und über mehrere Ampeln, oder man muss sein Fahrrad eine endlos scheinende Treppe hochtragen. Da Elberadweg und Waldschlösschenbrücke in der letzten Zählung die meistgenutzten Radwege Dresdens waren, könnte die Stadt doch eine verträglichere Lösung schaffen. Das klingt doch immer wie ein Schildbürgerstreich: Stadt verbindet Radwege mit einer Treppe.
Thomas Geithner E-Mail: Thomas.Geithner@polizei.sachsen.de