Umfrage Staatsministerium des Innern Justiz, Inneres und Sicherheit

Evaluierung im Zuge der Arbeitsgruppe „Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020“ - Feuerwehren -

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.01.2017 bis 25.05.2017
  • Teilnehmer 233 Teilnehmer
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Evaluierung im Zuge der Arbeitsgruppe „Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020“

Fragebogen für Feuerwehren

Freiwillige Angaben

  • z.B. Gemeindewehrleiter; stellv. Gemeindewehrleiter; etc.

01.1 Ist der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020“ vom Juni 2014 in Ihrer Feuerwehr bekannt?

Den Abschlussbericht finden Sie auch im Menü unter "Informationen zur Umfrage/ Dokumente"

02 Wie schätzen Sie die Informationsweitergaben von Ihrer örtlichen Brandschutzbehörde (Stadt/Gemeinde) an die Feuerwehren ein?

03 Die Arbeitsgruppe verweist darauf, dass die Freiwilligen Feuerwehren sich vorrangig auf die Erfüllung der Pflichtaufgaben nach SächsBRKG konzentrieren sollen.

03.2 Welchen Zeitaufwand im Jahr nehmen diese Aufgaben außerhalb der Pflichtaufgaben nach SächsBRKG ein?

  • Datenformat: Ganzzahl
  • Datenformat: Ganzzahl; minimaler Wert: 0; maximaler Wert: 100

04 Mitgliederwerbung und Mitgliederpflege sind in erster Linie  Aufgaben der Feuerwehr. Es ist erforderlich, durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit das Problembewusstsein der Bevölkerung  hinsichtlich der Mitgliederlage der Freiwilligen Feuerwehren zu schärfen.

04.1 Von wem wird in Ihrer Gemeinde die Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt?

05 Öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen wie Tage der offenen Tür oder „Blaulichttage“ können das Wissen der Bevölkerung über Strukturen und Aufgaben der Feuerwehr verbessern, ihre kommunalpolitische Lobby stärken und zur Mitgliederwerbung beitragen.

05.1 Werden in Ihrer Feuerwehr öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen durchgeführt?

06 Die Feuerwehren sollten ihre Tätigkeit in Elternabenden von Schulen vorstellen und sich für Ganztagsangebote öffnen.

06.1 Wird Ihre Feuerwehr im Rahmen der Brandschutzerziehung in der Gemeinde tätig?

07 Die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft nach § 18 Abs. 2 Satz 2 SächsBRKG soll intensiv genutzt und dafür geworben werden.

07.2 Haben Sie in Ihrem Ort Unternehmen, deren Mitarbeiter im Rahmen der Doppelmitgliedschaft in Ihrer Gemeindefeuerwehr tätig werden können?

08 Durch einen wirtschaftlich verantwortungsbewussten Umgang mit Personalressourcen können die Feuerwehren einen Beitrag zur Akzeptanz der Freistellungsregelungen bei den Arbeitgebern leisten.

08.1 Werden die Unternehmen in Ihrer Gemeinde vor Einsätzen oder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen über die Modalitäten der Abrechnung und Freistellung durch die örtliche Brandschutzbehörde (Stadt/Gemeinde) aufgeklärt?

09 Vor dem Hintergrund des Mitgliederrückgangs in den Freiwilligen Feuerwehren muss die Notwendigkeit einer (auch gemeindeübergreifenden) Zusammenarbeit den Angehörigen der Feuerwehren kommunikativ näher gebracht werden, um den flächendeckenden Brandschutz auch künftig gewährleisten zu können. Dazu empfiehlt es sich, durch gemeinsame Dienste, Übungen u. ä. einen engeren Kontakt zwischen den Wehren herzustellen und das Zusammengehörigkeitsgefühl zu steigern.

09.1 Findet bei Ihnen eine (auch gemeindeübergreifende) Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren statt?

10 Besondere Bedeutung für die Mitgliederpflege hat die angemessene Wahrnehmung der Koordinierungs- und Vermittlungsaufgabe durch die Wehrleitung. Ein kooperativer Führungsstil wird nur dort erfolgreich gepflegt, wo die Wehrleitung auf Ideen und Hinweise anderer reagiert. Dies gilt besonders im Verhältnis zwischen den Generationen. Die einzelnen Organe der Feuerwehr bieten vielfältige Möglichkeiten, eine Vielzahl von Feuerwehrmitgliedern in die Entscheidungsfindungen einzubinden.

10.1 Gibt es in Ihrer Feuerwehr Probleme zwischen den Generationen?

11 Um dazu beizutragen, dass den Entscheidungsträgern der Gemeinde die Bedeutung der Freiwilligen Feuerwehr als eine für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit wichtige Einrichtung bewusster wird, empfiehlt sich insbesondere die Einladung von Abgeordneten, Bürgermeistern und Gemeinderäten zu den Jahreshauptversammlungen der Feuerwehren.

11.1 Werden Abgeordnete, Bürgermeister und/oder Gemeinderäte zu Ihrer Jahreshauptversammlung eingeladen?

12 Es sollten Vertreter der Feuerwehren zu allen öffentlichen Veranstaltungen eingeladen werden und daran erkennbar – d. h. in Uniform – teilnehmen.

12. Werden Vertreter der Feuerwehr zu öffentlichen Veranstaltungen der Gemeinde eingeladen?

13 Gerüchte, wonach bei Dienstunfällen oftmals kein Unfallversicherungsschutz gewährt werde, treffen nicht zu. Solchen Gerüchten sollte von den Feuerwehren aktiv entgegengetreten werden, weil sie geeignet sind, Interessenten von einer Mitgliedschaft abzuhalten und damit der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren zu schaden.

13.1 Wird bei Ihnen im Rahmen der jährlichen Unfallschutzbelehrung in der Feuerwehr hinreichend auf den bestehenden gesetzlichen Unfallversicherungsschutz hingewiesen?

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

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