Bebauungsplan Gemeinde Schmölln-Putzkau Frühzeitige Beteiligung

Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Schmölln" der Gemeinde Schmölln-Putzkau, Gemarkung Schmölln

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.12.2022 bis 03.02.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau hat in der Sitzung am 26.04.2022 beschlossen, für das Gebiet „Solarpark Schmölln“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB aufzustellen (Beschluss 164/35/2022). Eine Umweltprüfung wird durchgeführt.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 595/1, 597/2, 599, 600/3, 600/2, 604, 605, 606, 389, 403/11, 434/3, 378, 362, 366, 367, 374, 405, 407, 408, 398, 397, 420/1, 417/1, 388, 382, 596/1, 628/2.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, auf den Flächen beidseitig der DB-Trasse Bischofswerda-Zittau zwischen den Ortslagen Bischofswerda und Schmölln, direkt im Westen von Schmölln (siehe Geltungsbereich), die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Umwandlung von Solarenergie in elektrischen Strom und Einspeisung in das öffentliche Netz zu schaffen.

Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau (Beschluss 183/40/2022) hat am 22.11.2022 die Billigung des Vorentwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Schmölln" der Gemeinde Schmölln-Putzkau und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Kontaktperson

Die Öffentlichkeit hat nach § 3 (1) BauGB die Möglichkeit, im Zeitraum

vom 17.12.2022 bis einschließlich 03.02.2023

den Plan und die Begründung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Schmölln“ in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1 in 01877 Schmölln-Putzkau während folgender Zeiten einzusehen:

Montag/Mittwoch/Donnerstag         08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag                                          08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag                                             08.00 – 12.00 Uhr

Die Unterlagen des Bebauungsplanes können außerdem im Internetportal der Gemeinde

Schmölln-Putzkau www.schmoell-putzkau.de  eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Während des Auslegungszeitraums können zu dem ausgelegten Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen bei der Verwaltung telefonisch (Frau Jana Gano unter (03594) 77 11 22), per Post, per E-Mail (bauamt@schmoelln-putzkau.de) oder innerhalb der Auslegungszeiten am Auslegungsort schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus-SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung). Wartezeiten sind daher möglich.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bauleitplanverfahrens“, welche ebenfalls mit ausliegt.

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