Kontaktperson
Die Öffentlichkeit hat nach § 3 (1) BauGB die Möglichkeit, im Zeitraum
vom 17.12.2022 bis einschließlich 03.02.2023
den Plan und die Begründung des Vorentwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Schmölln“ in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1 in 01877 Schmölln-Putzkau während folgender Zeiten einzusehen:
Montag/Mittwoch/Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
Die Unterlagen zum Vorentwurf der 1. Änderung des FNP können außerdem im Internetportal der Gemeinde Schmölln-Putzkau www.schmoell-putzkau.de eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Während des Auslegungszeitraums können zu dem ausgelegten Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen bei der Verwaltung telefonisch (Frau Jana Gano unter 03594 / 77 11 22), per Post, per E-Mail (bauamt@schmoelln-putzkau.de) oder innerhalb der Auslegungszeiten am Auslegungsort schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus-SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung). Wartezeiten sind daher möglich.
Datenschutzerklärung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bauleitplanverfahrens“, welche ebenfalls mit ausliegt.