Flächennutzungsplan Gemeinde Schmölln-Putzkau Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung ("Solarpark Schmölln") des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schmölln-Putzkau, Gemarkung Schmölln

  • Status Beendet
  • Zeitraum 17.12.2022 bis 03.02.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau hat in der Sitzung am 26.04.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Schmölln-Putzkau im Verfahren nach §2 BauGB zu ändern. Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Schmölln“, dessen Aufstellung beschlossen ist, ist im geltenden FNP als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Planungsziel ist die Ausweisung der dargestellten landwirtschaftlichen Flächen als Sonderbauflächen „erneuerbare Energien“.

Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 595/1, 597/2, 599, 600/3, 600/2, 604, 605, 606, 389, 403/11, 434/3, 378, 362, 366, 367, 374, 405, 407, 408, 398, 397, 420/1, 417/1, 388, 382, 596/1, 628/2 und befindet sich beidseitig der DB-Trasse Bischofswerda-Zittau zwischen den Ortslagen Bischofswerda und Schmölln, direkt im Westen von Schmölln (siehe Geltungsbereich).

Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau hat am 22.11.2022 die Billigung des Vorentwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schmölln-Putzkau "Solarpark Schmölln" der Gemeinde Schmölln-Putzkau und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen (Beschluss 182/40/2022).

Kontaktperson

Die Öffentlichkeit hat nach § 3 (1) BauGB die Möglichkeit, im Zeitraum

vom 17.12.2022 bis einschließlich 03.02.2023

den Plan und die Begründung des Vorentwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Schmölln“ in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1 in 01877 Schmölln-Putzkau während folgender Zeiten einzusehen:

Montag/Mittwoch/Donnerstag     08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag                08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag                 08.00 – 12.00 Uhr

Die Unterlagen zum Vorentwurf der 1. Änderung des FNP können außerdem im Internetportal der Gemeinde Schmölln-Putzkau www.schmoell-putzkau.de  eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Während des Auslegungszeitraums können zu dem ausgelegten Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen bei der Verwaltung telefonisch (Frau Jana Gano unter 03594 / 77 11 22), per Post, per E-Mail (bauamt@schmoelln-putzkau.de) oder innerhalb der Auslegungszeiten am Auslegungsort schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus-SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung). Wartezeiten sind daher möglich.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bauleitplanverfahrens“, welche ebenfalls mit ausliegt.

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