Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Schmölln-Putzkau Aufstellungsbeschluss

Solarpark Schmölln

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.05.2022 bis 20.06.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Schmölln“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Schmölln

Der Gemeinderat Schmölln-Putzkau (Beschluss 164/35/2022) hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (§ 12 BauGB) „Solarpark Schmölln“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Schmölln der Gemeinde Schmölln-Putzkau beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 595/1, 597/2, 599, 600/3, 600/2, 628/2, 604, 605, 606, 389, 403/11, 434/3, 378, 362, 366, 367, 374, 405, 407, 408, 398, 397, 420/1, 417/1, 388, 382, 613/3, 629/2 und 596/1 der Gemarkung Schmölln mit einer Fläche von ca. 33,73 ha.

Der Bebauungsplan soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB mit der Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden.

Ziel der Planung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Die Gemeinde Schmölln-Putzkau schließt dazu mit dem Vorhabenträger

Firma Wattner Projektentwicklungsgesellschaft mbH

Maximinenstraße 6

50668 Köln

einen städtebaulichen Vertrag ab.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist den beigefügten Karten zu entnehmen.

Der Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Schmölln“ im Ortsteil Schmölln liegt mit seiner Begründung vom 16.05.2022 bis einschließlich 17.06.2022 in der Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Bauverwaltung, 1. Obergeschoss, in 01877 Schmölln-Putzkau, Schulweg 1 während folgender Zeiten öffentlich aus: 

Montag / Mittwoch / Donnerstag            08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag                                                 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag                                                    08.00 – 12.00 Uhr.

Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus-SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung).

Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs können auch telefonisch unter (03594) 771122 oder per E-Mail unter bauamt@schmoelln-putzkau.de  gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung können während des Auslegungszeitraums auch im Internet unter https://schmoelln-putzkau.de/ und auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de  eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an die Gemeinde Schmölln-Putzkau, Schulweg 1 in 01877 Schmölln-Putzkau zu senden oder während der oben genannten Dienstzeiten zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorzubringen oder abzugeben. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus-SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung).

Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs können auch telefonisch unter (03594) 771122 oder per E-Mail unter bauamt@schmoelln-putzkau.de  gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung können während des Auslegungszeitraums auch im Internet unter https://schmoelln-putzkau.de/ und auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de  eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes zu nehmen und Stellungnahmen an die Gemeinde Schmölln-Putzkau, Schulweg 1 in 01877 Schmölln-Putzkau zu senden oder während der oben genannten Dienstzeiten zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorzubringen oder abzugeben. Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplan-verfahrens“, die ebenfalls mit ausliegt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß §2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht.

Schmölln-Putzkau, den 05.05.2022                                         gez. Achim Wünsche

                                                                                                      Bürgermeister    

 

Kontaktperson

Frau Jana Gano

Tel.: 03594 771122

Datenschutzerklärung

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